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Verdächtige mutmaßliche Mitglieder syrischer Miliz und Geheimdienstmitarbeiter in Haft wegen Kriegsverbrechen

Internationale Operation gegen mutmaßliche Mitglieder einer syrischen Miliz

Stockholm (dpa) – In einer koordinierten Aktion haben deutsche und schwedische Behörden mehrere Verdächtige festgenommen, die der Beteiligung an schweren Verbrechen in Syrien beschuldigt werden. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gab bekannt, dass vier mutmaßliche Mitglieder einer syrischen Miliz und ein mutmaßlicher Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes in Gewahrsam genommen wurden. Diese Personen werden des Mordes an Zivilisten sowie der Anwendung von Foltermethoden beschuldigt, was als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen betrachtet wird.

Die Operation erstreckte sich über Deutschland und Schweden, wobei die Festnahmen in Berlin, Frankenthal und bei Boizenburg in Deutschland sowie in Schweden erfolgten. Die Verdächtigen sollen 2011 der „Free Palestine Movement“ (FPM) beigetreten sein, die von der syrischen Regierung beauftragt wurde, ein Stadtviertel in Damaskus zu kontrollieren. In diesem Viertel, Jarmuk genannt, wurden ab 2013 palästinensische Flüchtlinge eingesperrt, was zu verschärften Bedingungen für die Bewohner führte.

Die Beschuldigten werden beschuldigt, an der Niederschlagung einer friedlichen Demonstration gegen die Regierung in Syrien beteiligt gewesen zu sein. Bei diesem Vorfall sollen sie gezielt auf Demonstranten geschossen haben, was zum Tod von mindestens sechs Personen führte. Darüber hinaus sollen sie an Kontrollpunkten Zivilisten misshandelt haben, indem sie sie körperlich angriffen und folterten.

Die Zusammenarbeit der deutschen und schwedischen Behörden in dieser Operation zeigt, wie internationaler Zusammenhalt bei der Verfolgung von Kriegsverbrechern einen wichtigen Schritt darstellt. Die Festgenommenen werden nun den Justizbehörden vorgeführt, um über die Untersuchungshaft und weitere Anklagepunkte zu entscheiden. Bundesjustizminister Marco Buschmann lobte die Zusammenarbeit der Länder und betonte, dass die Täter in Deutschland mit einer Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen rechnen müssen.

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