Am 10. Januar 2025 wurde ein 60-jähriger deutscher Reisender am Grenzübergang Konstanz-Autobahn vom Hauptzollamt Singen beim Schmuggeln von Luxusuhren erwischt. Dieser hatte versucht, acht Uhren im Gesamtwert von rund 183.000 Euro ohne die fälligen Einfuhrabgaben von etwa 35.000 Euro ins Land zu bringen. Dabei gab der Mann an, nur Reisegepäck mit sich zu führen.
Die Zollbeamten entdeckten die wertvollen Uhren versteckt im Kofferraum seines Fahrzeugs und beschlagnahmten diese umgehend. Laut den Ermittlungen wurden die meisten Uhren bereits im Jahr 2025 erworben. Da die Wertgrenze für abgabenfreie Waren aus der Schweiz bei lediglich 300 Euro liegt, war eine Verzollung zwingend erforderlich.
Konsequenzen des Schmuggels
Die Nichtanmeldung der Luxusuhren hat für den Reisenden ernsthafte Folgen. Ein Steuerstrafverfahren wegen der unterlassenen Anmeldung wurde eingeleitet, und der Mann muss mit einer strafrechtlichen Ahndung durch das Hauptzollamt Karlsruhe rechnen. Es ist nicht das erste Mal, dass die Zollbehörden am Grenzübergang auf illegale Aktivitäten stoßen.
Im Dezember 2023 wurden am Grenzübergang Bietingen zwei Luxusuhren im Gesamtwert von rund 71.000 Schweizer Franken von einem niederländischen Paar entdeckt. Auch hier wurde ein Verfahren wegen Nichtanmeldung der Waren eingeleitet, nachdem die Uhren nicht vorschriftsmäßig angemeldet wurden und die entsprechenden Abgaben nicht gezahlt waren. Solche Vorfälle unterstreichen die Wichtigkeit der Einhaltung von Zollvorschriften.
Die Zollvorschriften
Gemäß den Zollbestimmungen müssen Reisende bei Überschreitung der Freigrenze für Waren aus der Schweiz, die bei 300 Euro liegt, Einfuhrabgaben entrichten. Für Reisende unter 15 Jahren liegt diese Freigrenze bei 175 Euro. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten gesonderte Freimengen, die ebenfalls beachtet werden müssen.
Die Beschlagnahme der Luxusuhren ist ein klarer Hinweis darauf, wie ernst die Zollbehörden gegen Schmuggel vorgehen. Die Webseite des Zolls bietet weitere Informationen zu den geltenden Vorschriften und Verfahren. Für den betroffenen Reisenden wird die Angelegenheit nun schwerwiegende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben.
Für weitere Informationen über den Vorfall am Grenzübergang Konstanz-Autobahn können Sie die Berichte von Schwäbische Post und Inside BW sowie die Pressemitteilung des Zolls konsultieren.