Am späten Donnerstagabend, dem 16. Januar 2025, kontrollierte die Bundespolizei auf der Bundesautobahn 52 einen 39-jährigen Polen in einem Reisebus aus den Niederlanden. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vorliegt. Der Mann war wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt worden und musste eine Geldstrafe von 3150 Euro zahlen oder eine Haftstrafe von 70 Tagen antreten.

Da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde der Fahrer noch vor Ort verhaftet und zur weiteren Bearbeitung zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Am Freitagvormittag wird er in das Gefängnis in Willich überstellt, wo er die Haftstrafe antreten muss. Die Bundespolizei sorgt dafür, dass sich der Verurteilte seiner Strafe nicht entziehen kann.