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Pflege zu Hause: Urlaubsgeld und Verhinderungspflege – alle wichtigen Infos

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland steigt kontinuierlich an. Laut dem Statistischen Bundesamt werden über 80 Prozent der rund fünf Millionen Pflegebedürftigen zuhause versorgt. Oft sind es pflegende Angehörige, die sich Tag und Nacht um ihre Verwandten kümmern. Die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf kann dabei sehr herausfordernd sein und erfordert gelegentlich eine Auszeit.

Wenn pflegende Angehörige in den Urlaub fahren, muss die Pflege dennoch sichergestellt sein. Hierfür kann eine Verhinderungspflege organisiert werden, deren Kosten von der Pflegekasse bis zu einer bestimmten Höhe übernommen werden. Das wird im Volksmund oft als Urlaubsgeld bezeichnet. Doch wie viel Geld steht Personen mit unterschiedlichen Pflegegraden tatsächlich zu?

Die Verhinderungspflege, die als Urlaubsgeld bekannt ist, ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zusteht. Diese Leistung deckt die nachgewiesenen Kosten für eine Urlaubsvertretung oder notwendige Ersatzpflege für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr ab und umfasst ein Gesamtbudget von bis zu 1612 Euro pro Jahr. Bei nicht aufgebrauchten Mitteln aus der Kurzzeitpflege kann dieses Budget sogar auf maximal 2418 Euro erhöht werden.

Um die Verhinderungspflege zu nutzen, müssen Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 haben und mindestens sechs Monate lang zuhause gepflegt worden sein, wobei nur Unterbrechungen von weniger als vier Wochen erlaubt sind. Die Beantragung der Verhinderungspflege erfolgt direkt bei der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person und kann bis zu vier Jahre rückwirkend erfolgen. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld der Pflegebedürftigen zur Hälfte weitergezahlt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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