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Mitarbeiterüberwachung am Arbeitsplatz: Rechte und Regeln erklärt

Moderne Technologien ermöglichen es Arbeitgebern, die Aktivitäten und Leistung ihrer Mitarbeitenden zu überwachen. Doch diese Überwachung ist nicht uneingeschränkt und grundlos erlaubt, wie der Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp betont. Die Zulässigkeit hängt maßgeblich davon ab, ob die Betriebsmittel auch für private Zwecke genutzt werden dürfen. Wenn dies der Fall ist, stehen dem Arbeitgeber weniger Rechte zur Überwachung zu, da er nicht ohne Weiteres in den privaten Bereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eindringen darf, indem er beispielsweise E-Mails oder Internetprotokolle durchsucht.

Wenn die Nutzung der Arbeitsmittel nur für dienstliche Zwecke gestattet ist, darf der Arbeitgeber die gespeicherten Daten und E-Mail-Accounts der Mitarbeitenden einsehen. Diese Vorgehensweise muss klar im Arbeitsvertrag oder in entsprechenden Anweisungen kommuniziert werden. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Mitarbeiter regelmäßig über das Verbot der privaten Nutzung und die Kontrollmöglichkeiten zu informieren. In Unternehmen mit Betriebsrat sind die Mitbestimmungsrechte relevant, insbesondere bei der Verwendung technischer Überwachungsmittel wie Smartphones oder PCs. Vor der Durchführung solcher Überwachungsmaßnahmen muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats einholen.

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Generell ist laut Johannes Schipp eine Videoüberwachung nur in Ausnahmefällen erlaubt. Konkrete Verdachtsmomente, beispielsweise bezüglich einer kriminellen Handlung, können eine solche Überwachung rechtfertigen. Eine fortlaufende Rund-um-die-Uhr-Beobachtung, wie beispielsweise das Tracking von Lkw-Fahrern oder die Videoüberwachung am Arbeitsplatz ohne konkreten Anlass, ist hingegen nicht zulässig. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Deutschen Anwaltverein, betont die Bedeutung einer rechtlichen und ethisch korrekten Nutzung von Überwachungstechnologien am Arbeitsplatz.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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