Karlsruhe

Mehr Geld im Juli 2024: Renten-Zuschlag für Rentnerinnen und Rentner

Wie profitieren Rentner ab Juli 2024 von zusätzlichen Leistungen?

Im Sommer 2024 können Rentnerinnen und Rentner mit einer erfreulichen Nachricht rechnen: Sie erhalten nicht nur eine Rentenerhöhung, sondern auch einen zusätzlichen Renten-Zuschlag. Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung gilt für rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner.

Der Renten-Zuschlag wird speziell für diejenigen gewährt, die zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben. Je nachdem, ob die Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen hat oder zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, beträgt der Zuschlag entweder 7,5 Prozent oder 4,5 Prozent.

Neben den Empfängern von Erwerbsminderungsrenten profitieren auch Personen, die zuvor eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben und nun eine Altersrente oder Hinterbliebenenrente erhalten, von der neuen Regelung. Ebenso werden Antragsteller von Erziehungsrenten, Witwenrenten, Halbwaisenrenten und Waisenrenten mit einem pauschalen Zuschlag bedacht.

Wie erfolgt die Auszahlung des Renten-Zuschlags?

Es ist nicht erforderlich, einen separaten Antrag auf den Renten-Zuschlag zu stellen, da die Deutsche Rentenversicherung automatisch prüft, wer anspruchsberechtigt ist. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch.

Die Empfänger des Renten-Zuschlags werden im Juli von der Deutschen Rentenversicherung informiert. Dabei wird nicht nur die Höhe des Zusatzbetrags mitgeteilt, sondern auch der Zeitraum, in dem die Zahlung erfolgt. Der Renten-Zuschlag wird neben der regulären Rentenzahlung überwiesen.

Ab Dezember 2025 wird der Renten-Zuschlag zusammen mit der Rente in einer Summe ausgezahlt. Dies bietet den Empfängern eine bessere Planungssicherheit in Bezug auf ihre finanzielle Situation.

Außerdem haben Versicherte, denen die reguläre Rente nicht ausreicht, die Möglichkeit, verschiedene Zuschläge zu beantragen. Der Rentenausweis kann hierbei als Finanzierungshilfe dienen, und in einigen Fällen kann auch die Grundrente in Betracht gezogen werden.

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