Karlsruhe

Gericht hebt Mordverurteilung für Jugendlichen auf

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich die Verurteilung eines zur Tatzeit 17-jährigen Jugendlichen wegen Mordes aufgehoben. Dieser hatte in Neuss einen Obdachlosen in dessen Zelt erstochen, was ihm eine neun Jahre lange Jugendhaftstrafe wegen Mordes eingebracht hatte. Die Revision des Angeklagten in Karlsruhe war teilweise erfolgreich.

Während des ursprünglichen Prozesses hatte das Landgericht Düsseldorf festgestellt, dass der Jugendliche durch die Zeltplane gestochen hatte. Laut den Richtern des Landgerichts, hätte der Jugendliche spätestens beim zweiten Messerstich, der den Obdachlosen traf, dessen Tod in Kauf genommen. Allerdings blieb unklar, welcher der beiden Stiche den Obdachlosen letztendlich tötete. Dies führte dazu, dass der BGH feststellte, dass möglicherweise kein klarer Tötungsvorsatz vorlag, falls der erste Stich den Tod verursachte. Der Fall muss nun von einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt werden.

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Laut den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte im April 2022 den im Zelt liegenden Obdachlosen nach Drogen gefragt. Als dieser verneinte, griff der Jugendliche durch die Zeltplane hindurch und tötete das 31-jährige Opfer mit Messerstichen, woraufhin es verblutete. Der Angeklagte bestritt die Tat während des Prozesses, was dazu führte, dass er nun auf eine mildere Strafe hoffen kann. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zuvor zehn Jahre Haft gefordert. Der Jugendstrafprozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, nachdem ein Passant die Leiche des Obdachlosen in der Nähe des Güterbahnhofs in Neuss entdeckt hatte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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