Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 19. März 2025 das Urteil gegen die 30-jährige Linksextremistin Lina E. bestätigt. Lina E. ist eine führende Figur der sogenannten „Hammerbande“, einer Gruppe, die für eine Vielzahl gewalttätiger Angriffe verantwortlich ist. Ihr wurde vorgeworfen, während der Jahre 2018 bis 2020 an gewaltsamen Übergriffen auf politische Gegner beteiligt gewesen zu sein. Im Mai 2023 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden sie zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Nun hat der Dritte Strafsenat des BGH den Schuldspruch geändert, jedoch die verhängte Gesamtstrafe nicht beeinflusst. Dadurch ist das Urteil rechtskräftig, und sowohl die Revision der Bundesanwaltschaft als auch die der Verteidigung wurden abgewiesen, wie freilich-magazin.com berichtet.

Trotz ihrer Verurteilung wurde Lina E. zunächst unter Auflagen auf freiem Fuß gelassen. Nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft war der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden. Dies führte zu scharfer Kritik von politischen Seiten, insbesondere von der AfD, die ein konsequentes Vorgehen gegen den Linksextremismus fordert. Der sicherheitspolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Carsten Hütter, bezeichnete Lina E. als Täterin und forderte Maßnahmen gegen die als extremistisch eingestuften Antifa-Gruppen.

Die Gewaltakte der „Hammerbande“

Die „Hammerbande“ wird mit einer Reihe brutaler Übergriffe in Verbindung gebracht, die bereits seit 2015 dokumentiert sind. Wie eine Recherche des Heimatkurier zeigt, unterscheidet die Gruppe zwischen „Ausfahrten“, die Angriffe im Umfeld von Demonstrationen umfassen, und „Projekten“, die gezielte Angriffe auf Einzelpersonen darstellen. Diese Übergriffe, bei denen in der Regel innerhalb von 30 Sekunden massiver körperlicher Schaden angerichtet wird, wurden mit vorab einstudierten Abbruchkommandos durchgeführt. Die Gruppe wird weiterhin für eine Vielzahl an gewalttätigen Aktionen verantwortlich gemacht, wobei die Brutalität der Angriffe von den Verletzungen der Opfer zeugt, die unter anderem Hirnblutungen und Stichwunden erlitten.

  • 2015: Erste Prügelattacke auf eine Frau während einer LEGIDA-Demonstration in Leipzig.
  • 2018: Überfall auf NPD-Stadtrat Enrico B., im Zuge dessen er schwer verletzt wurde.
  • 2020: Mehrere Überfälle auf Politgegner, darunter ein Demoteilnehmer am Bahnhof in Dessau-Roßlau.

Die langen Jahre der Gewaltausübung und die gewachsenen Strukturen der Gruppe führten insgesamt dazu, dass linksextremistische Straftaten in den letzten Jahren angestiegen sind. Laut dem Verfassungsschutz gab es 2023 4.248 linksextremistische Delikte, was einem Anstieg von 10,4% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Gewaltbereitschaft der linken Szene ist dabei ebenso angestiegen, mit 727 gewalttätigen Delikten, was einem Anstieg um 20,8% entspricht. Dies zeigt, wie sich die Aktivitäten von Gruppen wie der „Hammerbande“ in einer breiteren gesellschaftlichen Bewegung manifestieren, die mit einer zunehmenden Radikalisierung einhergeht. verfassungsschutz.de dokumentiert diese alarmierenden Entwicklungen und verdeutlicht die Notwendigkeit, gegen solche extremistischen Tendenzen vorzugehen.

Mit der Bestätigung des Urteils gegen Lina E. hat der BGH nun ein klares Zeichen gesetzt, dass politische Auseinandersetzungen nicht mit Gewalt, sondern durch Dialog und rechtlich geordnete Verfahren ausgetragen werden müssen. Die Entscheidung hat in der linksextremistischen Szene bundesweit Proteste ausgelöst und zeigt, wie tief die Spaltung innerhalb der Gesellschaft geht.