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Bundesgerichtshof entscheidet: Klimaneutral-Werbung muss transparent sein

Umstrittene Werbung: Wie Katjes zur Klimaneutralität Stellung nehmen muss

Die Werbung von Unternehmen mit umweltbezogenen Begriffen kann für Verwirrung sorgen, besonders wenn nicht klar ist, was genau hinter diesen Begriffen steckt. Dies ist ein Thema, das heute vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgegriffen wurde. In einem aktuellen Urteil wurde entschieden, dass Werbung, die den Begriff „klimaneutral“ verwendet, genauer erklären muss, was damit gemeint ist.

Der Fall, der vor Gericht landete, bezieht sich auf den Emmericher Süßwarenhersteller Katjes und ihre Werbung in einem Lebensmittel-Fachblatt. Die Anzeige beinhaltete den Begriff „klimaneutral“, obwohl der Herstellungsprozess der Süßwaren nicht emissionsfrei ist. Katjes gleicht diese Emissionen jedoch durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten aus. Die Frankfurter Wettbewerbszentrale empfand die Werbung als irreführend und reichte Klage ein.

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Das Gericht gab der Klage statt und verurteilte Katjes zur Unterlassung dieser irreführenden Werbung. Überraschend war dies für das Unternehmen, da sowohl das Klever Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in früheren Verfahren zu einem anderen Urteil gekommen waren.

Die Entscheidung des BGH hat weitreichende Auswirkungen auf die Werbung von Unternehmen und fordert eine klare Transparenz in Bezug auf Umweltaspekte. Es wird interessant sein zu sehen, wie Unternehmen wie Katjes in Zukunft mit umweltbezogenen Begriffen umgehen und wie sie ihre Klimaneutralität in der Werbung erklären werden.

Die Debatte um Umweltschutz und nachhaltige Produktion in der Werbung wird weiterhin an Bedeutung gewinnen, da Verbraucher zunehmend Wert auf Umweltfreundlichkeit und Transparenz legen. Es bleibt abzuwarten, wie Unternehmen darauf reagieren und wie sich die Werbelandschaft in Bezug auf Umweltaspekte in Zukunft entwickeln wird.

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