GesundheitKarlsruheKriminalität und Justiz

Anklage fordert: 8,5 Jahre Haft für Nachbarn-Erstecher

Die mysteriöse Verhandlung um einen tödlichen Nachbarschaftsstreit: Neue Enthüllungen im Gerichtssaal

Ein 36-jähriger Mann ist derzeit Gegenstand eines Gerichtsverfahrens am Landgericht in Frankfurt. Ihm wird vorgeworfen, seinen Nachbarn erstochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von achteinhalb Jahren sowie eine anschließende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Nach einem halbjährigen Verhandlungszeitraum kam die Anklage zu dem Schluss, dass ein versuchter Totschlag vorliegt, wobei der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat als vermindert schuldfähig angesehen wird. Die Verteidigung plädiert hingegen auf Freispruch und verweist auf eine mögliche Notwehrsituation des Beschuldigten.

Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2021 in einem Mietshaus in Frankfurt-Niederrad, wo die Leiche des Nachbarn gefunden wurde. Der Angeklagte gestand vor Gericht, dass es zuvor zu einer Auseinandersetzung zwischen ihm und dem Opfer gekommen sei. Er behauptete jedoch, in Notwehr gehandelt zu haben, indem er den Angriff des Nachbarn mit einem Messer abwehrte. Die Polizei wurde auf den Angeklagten aufmerksam, als er einen Fahrradfahrer grundlos vom Rad stieß. Bei der Einholung von Informationen über den Bewohner stießen die Beamten im Haus auf die Leiche des Nachbarn.

Bereits in einem früheren Prozess wurde der Angeklagte zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, jedoch wurde dieses Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Eine mögliche Schuldunfähigkeit wurde nicht ausreichend geprüft. Ein neues Gutachten im zweiten Prozess ergab eine nur eingeschränkte und nicht völlig ausgeschlossene Schuldfähigkeit des Mannes. Das Urteil des Landgerichts wird für den 17. April erwartet.

Lebt in Dachau und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"