Im Deutschen Bundestag stehen in dieser Woche entscheidende Beratungen über ein mögliches Verbot der „Alternative für Deutschland“ (AfD) an. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, haben Bundestagsabgeordnete einen Antrag ausgearbeitet, welcher die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD zum Ziel hat. Die Debatte dazu ist für Donnerstagabend angesetzt und wird voraussichtlich mehr als eine Stunde in Anspruch nehmen.

Der erste Antrag zielt darauf ab, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe um die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu bitten. In diesem Kontext wäre die Partei als verfassungswidrig zu erklären, was weitere Folgen, wie die Einziehung ihres Vermögens für gemeinnützige Zwecke, nach sich ziehen könnte. Alternativ könnte überprüft werden, ob es möglich ist, die AfD von staatlicher Finanzierung auszuschließen.
Ein Hinweis auf die Dringlichkeit ist die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, was die Antragsteller als Anhaltspunkt für die potenzielle Verfassungswidrigkeit anführen.

Fraktionsübergreifende Unterstützung

Der Antrag zur Einleitung des Verfahrens wird von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von 113 Abgeordneten verschiedener Parteien unterstützt. Ebenfalls ist ein zweiter Antrag von Abgeordneten der Grünen präsent, der die Prüfung der Erfolgsaussichten des Verfahrens durch Gutachter fordert. Die Entscheidung über die Anträge wird voraussichtlich vor der Bundestagswahl am 23. Februar fallen, wobei die Erfolgsaussichten ungewiss sind.

Gemäß der Bundestags-Pressemitteilung möchte der Bundestag die Bundesregierung und die Landesregierungen anregen, ihre Nachrichtendienste darauf hin zu verpflichten, die Bedingungen zur Erreichung von strikter Staatsfreiheit zu schaffen. Dies ist ein wichtiger Aspekt, da das Grundgesetz in Artikel 21 Absatz 4 die Prüfung der Verfassungswidrigkeit einer Partei dem Bundesverfassungsgericht überträgt.

Rechtsrahmen für Parteiverbotsverfahren

Das Verfahren zur Verbotserklärung ist im Grundgesetz und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Parteien, die die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährden, können verfassungswidrig werden. Nach Informationen des Bundesverfassungsgerichts sind im Hauptverfahren eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Senats erforderlich, um eine solche Entscheidung zu treffen. Zudem kann das Gericht das Vermögen der betreffenden Partei einziehen.

Die Überprüfung der AfD könnte ein Schritt in die Richtung einer umfassenden politischen Veränderung sein. Bisher wurden zwar nur zwei Parteiverbote ausgesprochen, doch im Fall der AfD scheint die politische Unterstützung für eine solche Maßnahme gewachsen zu sein. Ob es letztendlich zu einem Verbot kommt, bleibt jedoch abzuwarten.