Vorfall | Sonstiges |
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Ort | Heilbronn,Täuberbischofsheim |
Ursache | Mindestlohnverstöße, illegaler Aufenthalt |
Am Donnerstag startete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls eine bundesweite Schwerpunktprüfung zur Einhaltung des Mindestlohns in verschiedenen Branchen, darunter Frisör- und Kosmetikgeschäfte sowie Gastronomiebetriebe. Bei dieser großangelegten Aktion, die Teil einer EU-weiten Initiative war, wurden gezielt Betriebe aufgesucht, die in der Vergangenheit häufig gegen Mindestlohnvorschriften verstoßen haben. Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 12,41 Euro, und die Prüfer stellten sicher, dass Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen führen.
Insgesamt wurden bei dieser Prüfung neun Strafverfahren wegen Verdachts auf Mindestlohnverstöße und illegale Aufenthalte eingeleitet, zusätzlich wurden 27 Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Diese konzertierte Aktion, an der 21 EU-Mitgliedstaaten beteiligt waren, wurde von der Europäischen Arbeitsbehörde koordiniert und bot auch einer lettischen Delegation Einblicke in die Praktiken der deutschen Schwarzarbeitsbekämpfung.