Das Landgericht Heilbronn hat kürzlich ein wegweisendes Urteil bezüglich Online-Banking-Betrug gefällt. In dem Fall, der zu 32 Abbuchungen in Höhe von insgesamt 13.356,25 Euro führte, wurde der geschädigten Kundin Recht zugesprochen. Die Täter hatten die digitale Sparkassenkarte der Kundin für Apple Pay genutzt, um verschiedene Einkäufe zu tätigen. Es blieb unklar, wie es den Tätern gelang, die Karte auf ihrem Handy zu aktivieren, jedoch wird vermutet, dass dies durch Phishing-E-Mails oder SMS geschah.
Entgegen der Annahme einer groben Fahrlässigkeit des Kunden stellte das Gericht fest, dass die Klägerin die Sicherheitsmerkmale nicht an Dritte weitergegeben hatte. Die Freigabe durch den Kunden in der App wurde als nicht grob fahrlässig angesehen, was dazu führte, dass die Sparkasse keinen Gegenanspruch gemäß § 675u Satz 2 BGB geltend machen konnte. Zudem wies das Gericht vorsorglich auf ein mögliches Mitverschulden der Sparkasse hin.
Die Entscheidung des Landgerichts Heilbronn könnte wegweisend für ähnliche Fälle sein, insbesondere im Zusammenhang mit Online-Banking-Betrugsfällen. Rechtsanwalt Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat in vergleichbaren Fällen bereits erfolgreich Erstattungsansprüche durchgesetzt und Zahlungsansprüche gegenüber den Empfängern geltend gemacht. Bei Online-Banking-Betrugsfällen, die die Registrierung von Apple Pay oder Google Pay betreffen, könnten die Erwägungen des LG Heilbronn für zukünftige Verfahren relevant sein.