In der Nacht auf Freitag, gegen Mitternacht, kam es in Lüdenscheid, im Sauerland, zu einem Vorfall, bei dem eine 21-Jährige aus Heilbronn durch heißes Wasser verletzt wurde. Die Frau war mit mehreren Zeugen unterwegs, als sie von dem Wasser getroffen wurde, das aus einem offenen Fenster im zweiten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses geschüttet wurde. Wie RP Online berichtete, erlitt die junge Frau dabei leichte Verletzungen.

Die Polizei, die gerufen wurde, fand einen heißen Wasserkocher und entdeckte eine 13-Jährige, die anscheinend allein zu Hause war. Bislang gab es von dem Mädchen keine Äußerungen zu den Umständen des Vorfalls. Infolgedessen wurden Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. In Deutschland sind Kinder und Jugendliche jedoch erst ab einem Alter von 14 Jahren strafmündig.

Rechtliche Grundlagen

Der Vorfall wirft Fragen zu den rechtlichen Konsequenzen auf, die im Zusammenhang mit gefährlicher Körperverletzung stehen. Laut strafverteidigung-roth.de liegt eine gefährliche Körperverletzung vor, wenn die Körperverletzung durch eine bestimmte Art des Tatmittels oder durch die Weise, wie die Tat begangen wird, gekennzeichnet ist. Dazu können auch das Spritzen von Gift oder die Verwendung gefährlicher Werkzeuge zählen.

Die strafrechtlichen Folgen einer solchen Tat können erheblich sein: Die Strafe für gefährliche Körperverletzung kann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren betragen. Eine Geldstrafe ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.