Ein 28-jähriger Mann erlebte am Sonntagabend auf einer Fastnachtsveranstaltung einen abrupten Abstieg. Sein ungehöriges Verhalten führte zu einem Strafverfahren wegen sexueller Belästigung, nachdem er eine Besucherin unsittlich angefasst hatte. Doch das war noch nicht alles: Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn vorlag.

Bereits unter dem Einfluss von Alkohol, wurde der Mann direkt von der Feier in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Ein schockierender Fall, der deutlich macht, dass unangebrachtes Verhalten auf Feiern schwere Konsequenzen nach sich ziehen kann.