Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 34/35 für Heilbronn-Böckingen in den Straßen Kanalstraße und Landwehrstraße befindet sich derzeit im Entwurfsstadium und stellt noch keine endgültigen und rechtsverbindlichen Bebauungspläne dar. Diese Entwürfe dienen ausschließlich der Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren. Die Stadt Heilbronn übernimmt keine Gewährleistung für eine unzulässige Weiterverarbeitung der Entwürfe.
Bürger, die Fragen zu den Entwürfen oder den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen haben, können sich an das Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Heilbronn wenden. Dort besteht die Möglichkeit, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen und während der Auslegungsfrist Stellungnahmen auch per E-Mail abzugeben. Ein Online-Formular steht hierfür zur Verfügung.
Für Kopien der rechtsverbindlichen Bebauungspläne in Papierform oder digital können Bürger sich an das Geodaten-Zentrum des Vermessungs- und Katasteramtes wenden. Es wird empfohlen, die offiziellen Kanäle zu nutzen und keine inoffiziellen Weiterverarbeitungen der Bebauungsplan-Entwürfe vorzunehmen, um die rechtsverbindlichen Informationen korrekt zu erhalten.