HeidenheimKriminalität und Justiz

Mann mit elektrischem Rollstuhl unter Alkoholeinfluss: Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr

Am vergangenen Freitag wurde der Polizei gegen 14:30 Uhr ein Vorfall gemeldet, bei dem ein 60-jähriger Mann auf seinem Rollstuhl auf der B466 unterwegs war. Die Polizeistreife konnte den Mann mit seinem elektrischen Krankenfahrstuhl in der Überkinger Straße, Ecke Frauenstraße, kontrollieren. Während der Kontrolle wurde Alkoholgeruch festgestellt, und ein durchgeführter Test ergab einen Promillewert von etwa 2,5. Aufgrund dessen steht dem Mann nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr bevor.

Es ist wichtig zu beachten, dass auch Personen, die motorisierte Rollstühle nutzen, sich vor dem Fahren nicht in einem alkoholisierten Zustand befinden dürfen. Die Regelung, dass alkoholisierte Personen nicht ans Steuer von Autos oder Fahrrädern gehören, gilt auch für Rollstuhlfahrer.

Die Polizei in Ulm weist darauf hin, dass Alkoholkonsum vor dem Fahren, unabhängig vom Fortbewegungsmittel, eine Gefahr für den Fahrer selbst und andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Es ist wichtig, verantwortungsbewusst zu handeln und keine riskanten Entscheidungen zu treffen, die das eigene Leben und das anderer gefährden könnten.

Bei Fragen oder weiterem Informationsbedarf steht das Polizeipräsidium Ulm, Führungs- und Lagezentrum, zur Verfügung. Kontaktdaten sind telefonisch unter 0731/188-1111 oder per E-Mail unter ulm.pp.fest.flz@polizei.bwl.de erhältlich. Es ist ratsam, sich vor Fahrtantritt über die Regeln und Vorschriften im Straßenverkehr zu informieren, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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