Heidelberg ist bereit für den Winter! Während die Temperaturen derzeit noch mild sind, hat die Stadt alle Vorbereitungen getroffen, um sicher durch die frostigen Monate zu kommen. Vom 14. November bis zum 10. April 2025 wird der städtische Winterdienst rund um die Uhr im Einsatz sein, um Schnee und Glätte zu bekämpfen. Wie MRN-News berichtet, werden die Straßen von 4 Uhr morgens bis 22 Uhr abends geräumt und gestreut. An Wochentagen wird sogar bis 1 Uhr nachts gearbeitet, während die Teams an den Wochenenden bis 4 Uhr früh im Einsatz sind.
Die Stadt hat sich nicht nur organisatorisch, sondern auch technisch bestens auf die winterlichen Herausforderungen vorbereitet. Rund 500 Kilometer Straßen und Wege werden von einem Team aus 140 engagierten Mitarbeitern betreut. Mit 18 Räumfahrzeugen und 14 Kleinräumern für Radwege ist die Stadt bestens ausgestattet. Zudem wurden bereits 2.000 Tonnen Salz und 20 Tonnen Splitt eingelagert, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.
Räum- und Streupflicht für Anlieger
Doch nicht nur die Stadt ist gefordert. Auch die Anlieger haben eine wichtige Rolle zu spielen. Bei Schnee und Glätte sind sie verpflichtet, ihre Gehwege werktags von 7 bis 21 Uhr und an Sonn- sowie Feiertagen von 8 bis 21 Uhr zu räumen. Dabei muss der Schnee so geschoben werden, dass die Gehwege benutzbar bleiben. Besonders an Kreuzungen muss das Überqueren der Straße sichergestellt sein. Für jedes Grundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens 1,50 Metern zu räumen.
In Straßen ohne Gehwege richtet sich die Räumpflicht nach den Hausnummern. Im ungeraden Kalenderjahr sind die Anlieger der ungeraden Hausnummern verantwortlich, im geraden Jahr die der geraden Hausnummern. Hierbei muss eine Fläche von 1,50 Metern am Fahrbahnrand geräumt und gestreut werden.
Umweltfreundliche Streumittel
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der umweltbewusste Einsatz von Streumitteln. Ab sofort gelten neue Bestimmungen, die sicherstellen, dass nur abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt verwendet wird. Der Einsatz von Streusalz ist nur in außergewöhnlichen Wetterlagen erlaubt, wie bei Eisregen oder überfrierender Nässe. Dabei ist die Menge auf maximal 20 Gramm pro Quadratmeter begrenzt, um die Umweltbelastung zu minimieren. Diese Regelung ist entscheidend, um die Natur zu schützen und gleichzeitig die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wie MRN-News feststellt.
Für besonders gefährliche Stellen, wie Treppen oder steile Straßenabschnitte, darf ein Gemisch aus Salz und Splitt verwendet werden, jedoch nur in begrenztem Umfang. Diese Maßnahmen sind nicht nur für die Sicherheit der Bürger wichtig, sondern auch für den Schutz der Umwelt.
Heidelberg zeigt mit diesen umfassenden Vorbereitungen, dass die Stadtverwaltung alles daran setzt, um die Bürger sicher durch die kalte Jahreszeit zu bringen. Mit einem gut organisierten Winterdienst und klaren Regelungen für Anlieger wird die Stadt auch bei frostigen Temperaturen für Sicherheit auf den Straßen sorgen.