Baden-WürttembergWirtschaft

Geschäftsleute vor Gericht: Verstoß gegen EU-Sanktionen mit Drohnen-Bauteilen

Untersuchungshaft und Verstöße: Einblick in den Prozess gegen Geschäftsleute, die Russland-Sanktionen umgangen haben.

Zwei Geschäftsleute aus dem Saarland und Baden-Württemberg stehen vor Gericht, da sie gegen EU-Sanktionen verstoßen haben sollen, indem sie Drohnen-Bauteile illegal nach Russland geliefert haben. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart beginnt heute. Der Kunde der Geschäftsleute in Russland soll militärisches Material hergestellt haben, darunter die „Orlan 10“-Drohne, die von den russischen Streitkräften in der Ukraine verwendet wurde. Die gelieferten Elektrobauteile sind ein wesentlicher Bestandteil dieser Drohnen und unterliegen dem Russland-Embargo der EU.

Ein Geschäftsführer von zwei Unternehmen im Saarland wird beschuldigt, wiederholt gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben und sitzt seit März des letzten Jahres in Untersuchungshaft. Eine Frau, die eine Firma in Baden-Württemberg leitete, wird wegen Beihilfe zu einigen der Verstöße angeklagt. Obwohl sie zwischenzeitlich inhaftiert war, ist sie seit Mai 2023 wieder auf freiem Fuß. Beide Angeklagten besitzen sowohl die deutsche als auch die russische Staatsbürgerschaft. Der Wert der illegal gelieferten Bauteile wird auf etwa 875.000 Euro geschätzt.

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Dieser Prozess ist nicht der einzige seiner Art. Ein weiterer Fall in Stuttgart betrifft einen Mann, der Werkzeugmaschinen an russische Waffenhersteller geliefert haben soll. Zusätzlich wurde kürzlich ein Autohändler vom Amtsgericht Köln zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, da er Luxusfahrzeuge nach Russland verkauft hatte und dadurch die Sanktionen umgangen hatte. Die Bemühungen, die Russland-Sanktionen zu umgehen, werden daher von den deutschen Behörden konsequent verfolgt.

Lebt in Dresden und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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