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Frühschluss der Kneipen in Heidelbergs Altstadt: Ein neuer Streit beginnt!

VorfallGesundheitskrise
Uhrzeit19:43
OrtHeidelberg
UrsacheLärmbelastung

In Heidelberg hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden, dass die Kneipen in der Altstadt deutlich früher schließen müssen. Ab sofort gelten für die Gaststätten neue, strenge Sperrzeiten: Unter der Woche müssen sie um Mitternacht und an Wochenenden sowie vor Feiertagen um 1 Uhr schließen. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um die Gesundheit der Anwohner zu schützen, welche laut Lärmgutachten unerträglichem Lärm ausgesetzt sind. Bereits in den Nachtstunden wurden immer wieder Werte von über 60 Dezibel festgestellt, was weit über den zulässigen Grenzwerten liegt. Das Gericht erklärte, dass es keinen Ermessensspielraum mehr gebe und der Gemeinderat verpflichtet ist, diese Regelung umzusetzen, sobald das Urteil rechtskräftig ist, wie rnz.de berichtete.

Laut dem VGH wird die Entscheidung durch das Grundrecht auf einen gesunden Schlaf der Anwohner begründet. Seit Jahren kämpfen die Anwohner gegen den übermäßigen Lärm, der durch nächtliche Feiern in der Altstadt entsteht. Obwohl es zuvor bereits eine Revision des Gemeinderats zu den bisherigen Öffnungszeiten gab, wurde die Lage nicht verbessert. Rechtsanwalt Werner Finger, der die Kläger vertritt, zeigt sich mit dem Urteil zufrieden und betont, dass die Klage eine langfristige Lösung für Anwohner und Gastwirte schaffen sollte. Die Stadt Heidelberg hat angekündigt, eine Nichtzulassungsbeschwerde zu prüfen, um gegen diese Entscheidung vorzugehen. Dies könnte weitere Spannungen zwischen Anwohnern und Gastronomen verursachen, wie swr.de berichtet.

Die neuen Sperrzeiten unterscheiden sich erheblich von den bisherigen Regelungen, bei denen Kneipen unter der Woche bis 1 Uhr und am Wochenende bis 4 Uhr geöffnet bleiben durften. Die Vorgaben mustern die Nächte von Sonntag auf Montag bis Freitag nun allerdings noch, was die Regelungen für die übrigen Nächte angeht. Eine gesonderte Regelung für besondere Ereignisse oder Feiertage bleibt den Behörden vorbehalten, darf aber nicht zu einer Überschreitung der festgelegten Grenzen führen.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 4
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 177
Analysierte Forenbeiträge: 69

Referenz
www.rnz.de
Weitere Infos
www.swr.de
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