Anstieg der Klagen von Fluggästen gegen Airlines in Deutschland: Eine aktuelle Entwicklung zeigt, dass immer mehr Passagiere ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen. Der Trend hat sich besonders in der Nähe größerer Flughäfen verstärkt. So verzeichnete das Amtsgericht Nürtingen, zuständig für den Flughafen Stuttgart, im Jahr 2024 insgesamt 3.881 Klagen. Auch das Amtsgericht Bühl, welches für den Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden verantwortlich ist, zählte 1.584 Klagen. Insgesamt wurden an allen Amtsgerichten mit Flughafen-Zuständigkeit circa 131.000 Klagen eingereicht, was einem Anstieg von etwa 6.000 Fällen im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Entschädigungen bei ausgefallenen oder verspäteten Flügen sowie Reisevertragsfälle, wie ZVW berichtet.

Diese Zahlen stehen im Kontext einer zunehmenden Reiselust nach der Corona-Pandemie, die offenbar für die steigenden Klagen verantwortlich ist. Obwohl Fluggäste sowohl am Sitz der Airline als auch am Abflugort klagen können, sind die Gerichte in der Nähe der Flughäfen am stärksten betroffen. Die höchste Anzahl an Klagen fiel 2024 auf das Amtsgericht Köln, das 41.300 Verfahren registrierte, was 11% mehr als im Vorjahr entspricht. Es folgten das Amtsgericht Frankfurt/Main mit rund 16.000 Fällen und das Amtsgericht Königs Wusterhausen für den Flughafen BER mit knapp 15.500 Klagen.

Reaktionen der Justiz

Die Landesregierung Baden-Württemberg reagiert auf den Anstieg der Klagen. Das Justizministerium plant eine Personalaufstockung, und das Amtsgericht Nürtingen erhielt zu Beginn des Jahres 2024 zwei zusätzliche Richter. Auch das Amtsgericht Bühl kann seit Dezember 2024 auf eine neue Richterin zurückgreifen. Um die Effizienz bei der Bearbeitung von Fluggastklagen zu steigern, möchte die Landesjustizministerin Marion Gentges Künstliche Intelligenz (KI) implementieren. Ein entsprechendes bundesweites Konzept wird in den kommenden Monaten verabschiedet.

Die Erhöhung der Klagen ist nicht nur ein Signal an die Justiz, sondern auch für die Luftfahrtunternehmen von Bedeutung. Oftmals scheuen Passagiere den Rechtsweg, weil sie die Komplexität der Verfahren fürchten. Daher gibt es verschiedene Schlichtungsstellen, die Fluggästen helfen können, ihre Ansprüche ohne Gerichtsverfahren durchzusetzen. Diese Schlichtungsstellen, wie die Schlichtungsstelle Luftverkehr, sind unparteiisch und überwachen den Prozess, um eine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden Bundesjustizamt.

Schlichtungsmöglichkeiten für Fluggäste

Fluggäste haben die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle Luftverkehr zu wenden, wenn die Fluggesellschaft sich weigert, den Schaden zu ersetzen. Diese Schlichtungsstelle ist als behördliche Auffangschlichtungsstelle aktiv, wenn die Fluggesellschaft keiner anerkannten privaten Schlichtungsstelle angehört LBA.

  • Die Schlichtung ist für Ansprüche bis zu 5.000 Euro, die nach dem 1. November 2013 entstehen, möglich.
  • Fluggäste müssen sich zuvor fruchtlos an die Airline gewandt haben.
  • Der Schlichtungsvorschlag ist nicht bindend und kann abgelehnt werden.
  • Die Kontaktdaten für die Schlichtungsstelle sind: Bundesamt für Justiz, Schlichtungsstelle Luftverkehr, Adenauerallee 99-103, 53094 Bonn; Telefon: +49 228 99 410-6120, E-Mail: luftverkehr@bfj.bund.de.

Die zunehmenden Klagen im Luftverkehr zeigen die Herausforderungen, vor denen die Justiz sowie die Airlines aktuell stehen. Die Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und die Angebote von Schlichtungsverfahren könnten entscheidend dafür sein, die Zahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen in Zukunft zu reduzieren.