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Finanzpolitischer Alarm: Pensionsfonds nicht antasten, warnt Steuerzahlerbund

Die Diskussion um den geplanten Zugriff auf den Pensionsfonds für Beamte in Baden-Württemberg hat kontroverse Reaktionen hervorgerufen. Der Steuerzahlerbund warnt vor den Auswirkungen einer solchen Maßnahme, die darauf abzielt, Haushaltslöcher im kommenden Doppeletat 2025/26 zu stopfen. Der Landeschef des Steuerzahlerbundes, Eike Möller, betont, dass ein Griff in den Pensionsfonds langfristig negative Konsequenzen haben würde und künftige Generationen belasten könnte. Darüber hinaus warnt er vor politischer Missgunst, die durch solche Entscheidungen verstärkt werden könnte.

Das Land Baden-Württemberg hat seit 2009 gezielt Geld für die steigende Zahl von Pensionären zurückgelegt. Im Jahr 2023 wurden 725 Millionen Euro und im aktuellen Jahr 768 Millionen Euro für den Pensionsfonds bereitgestellt. Ende des letzten Jahres belief sich das Pensionsvermögen auf rund 11,4 Milliarden Euro, während es zu Beginn des Jahres 2024 etwa 151.000 Personen gab, die Leistungen aus dem Fonds erhielten.

Der Vorschlag eines Nachhaltigkeitsfaktors bei Ruheständlern wurde von Möller unterstützt. Dieser Faktor würde es ermöglichen, dass Steigerungen der Altersversorgung reduziert werden, falls das Verhältnis von Beitragszahlern zu Versorgungsempfängern sich verschlechtert. Die Gewerkschaft Verdi und die FDP-Fraktion kritisieren jedoch die geplanten Maßnahmen. Sie glauben, dass die Abschaffung der Schuldenbremse und die Reduzierung von Zahlungen in den Pensionsfonds zu weiteren finanziellen Belastungen und Verschuldungen führen.

Um langfristige Einsparungen im Haushalt zu erzielen, fordert Möller die Reduzierung der Anzahl von Ministerien. Eine mögliche Zusammenlegung von Ressorts könnte in Betracht gezogen werden, um effizienter zu arbeiten und die öffentlichen Finanzen zu entlasten. Trotz leicht höherer Steuereinnahmen in den kommenden Jahren wird das Finanzministerium zunächst ein erhebliches Haushaltsloch von mindestens 2,5 Milliarden Euro schließen müssen, bevor der neue Doppelhaushalt 2025/26 aufgestellt werden kann.

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