Am Dienstag, den 04. März 2025, wird in Stuttgart der große Faschingsumzug der Gesellschaft Möbelwagen stattfinden. Der Umzug beginnt um 14 Uhr und zieht in diesem Jahr mit einer veränderten, kürzeren Route durch die Stadt. Rund 50 Vereine und Gruppen haben sich angemeldet, um gemeinsam zu feiern und die Fastnachtstradition lebendig zu halten. Zvw.de berichtet, dass ….
Die neue Route des Umzugs verläuft entlang der Tübinger Straße, Eberhardstraße, Marktstraße, Marktplatz, Kirchstraße, Schillerplatz, Planie, Schloßplatz/Königstraße, Bolzstraße und endet am Ehrenhof vor dem Neuen Schloss. Die Aufstellung der Teilnehmer erfolgt auf der Tübinger Straße unterhalb der Sophienstraße sowie auf der Christophstraße. Um eine reibungslose Durchführung zu gewährleisten, müssen sich Anwohner und Besucher auf verschiedene Sperrungen und Haltverbote einstellen.
Verkehrsregelungen und Empfehlungen
Bereits ab 6 Uhr am Umzugstag wird es entlang der Umzugsstrecke keine Halt- und Parkmöglichkeiten mehr geben. Schwerbehindertenparkplätze werden in die Kronprinzstraße verlegt. Für den Lieferverkehr bleibt bis 12 Uhr eine teilweise Zufahrt möglich, danach sind die Straßen bis etwa 17 Uhr voll gesperrt. Während dieser Zeit ist auch die An- und Abfahrt zu Parkhäusern oder Grundstücken an der Umzugsstrecke nicht möglich. Zudem wird die Umzugsstrecke auch für den Radverkehr gesperrt und umgeleitet.
Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird geraten. Besonders betroffen sind einige Buslinien: Die Linie 42 hält nicht am Schlossplatz, sondern an der neuen Haltestelle Charlottenplatz Position 2. Ähnlich verhält es sich bei den Linien 43, 44, 92, X2 und 47, deren Haltestellen verlegt oder entfallen. Die SSB Kunden-Centren sind am Tag des Umzugs lediglich von 7.30 bis 13 Uhr geöffnet.
Unterstützung für Fastnachtsvereine
Im Rahmen der Fastnachtstradition ist es der Landesregierung von Baden-Württemberg jedoch ein Anliegen, die Durchführung solcher Veranstaltungen zu erleichtern. Der Wegweiser ist ein Ergebnis des Runden Tischs Fastnacht, an dem Land, Kommunen und Verbände beteiligt sind. Wie das Ministerium für Verkehr mitteilt, richtet sich der Wegweiser an Vereine und Behörden, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen sicherzustellen.
Staatssekretärin Elke Zimmer hebt hervor, dass der Leitfaden den Aufwand für kleinere Veranstaltungen mit weniger als 500 Teilnehmenden signifikant reduziert. Zudem bietet er einheitliche Maßstäbe für Genehmigungsbehörden und vereinfacht das Verfahren zur mehrjährigen Genehmigung von Brauchtumsveranstaltungen. Fastnachtsvereine sind für erlaubnisfreie, kleinere Veranstaltungen von Kosten für das Aufstellen von Verkehrsschildern befreit, was die Durchführung dieser Tradition zusätzlich fördern soll.