Esslingen

Grundsteuerreform in Esslingen: Schätzung des neuen Hebesatzes und Auswirkungen ab 2025

Grundsteuer 28.06.2024 | Esslingen: Eine Reform mit Auswirkungen auf die Esslinger Bürger

Die Grundsteuer ist ein Thema, das die Bürger von Esslingen seit der Einführung einer neuen Reform im Jahr 2023 beschäftigt. Die Stadtverwaltung konnte nun anhand von 91 Prozent der Steuermessbescheide den neuen Hebesatz schätzen. Dieser soll in der kommenden Novembersitzung vom Gemeinderat beschlossen werden. Bisher lag der Hebesatz bei 458 Prozent, aber aufgrund der neuen Berechnungen könnte er auf 267 Prozent gesenkt werden. Diese Änderung des Hebesatzes wird sich direkt auf die zukünftige Grundsteuer auswirken, obwohl die Gesamteinnahmen der Stadt Esslingen nicht steigen werden.

Die Auswirkungen der Reform auf die Bürger

Durch die Grundsteuerreform wird vor allem der mehrgeschossige Wohnungsbau auf kleineren Grundstücken begünstigt. Im Gegensatz dazu könnte es für Besitzer kleiner Einfamilienhäuser auf großen Grundstücken teurer werden. Dennoch werden viele Einwohner von Esslingen voraussichtlich weniger Grundsteuer zahlen, und auch die meisten Mieter werden nicht mehr belastet. Es ist wichtig zu betonen, dass die Reform aufkommensneutral sein sollte, was bedeutet, dass die Gesamteinnahmen durch die Grundsteuer nicht steigen dürfen. Daher wird der Hebesatz in Esslingen entsprechend angepasst, um dies sicherzustellen.

Wie wird die Grundsteuer berechnet und was sind die nächsten Schritte?

Alle Grundstückseigentümer in Esslingen mussten eine Grundsteuererklärung abgeben, um den Wert ihres Grundstücks zu ermitteln. Dieser Wert wird dann mit der Steuermesszahl multipliziert, um den Steuermessbetrag zu erhalten. Die Gesamtsumme aller Steuermessbescheide multipliziert mit dem Hebesatz ergibt schließlich die Grundsteuer, die von den Eigentümern und von der Stadt bezahlt wird.

Nachdem der Hebesatz im Herbst beschlossen wurde, werden die neuen Grundsteuerbescheide im Januar 2025 an rund 40.000 Bürger in Esslingen verschickt. Ein Servicetelefon und eine Kontakt-Mail-Adresse stehen bereits zur Verfügung, um Fragen zur Grundsteuer zu beantworten. Die erste Zahlung wird voraussichtlich bis zum 15. Februar 2025 fällig sein. Die Reform betrifft auch land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, für die der neue Hebesatz voraussichtlich im Herbst 2024 berechnet wird.

(Erstellt am 26. Juni 2024)

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