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BaFin warnt vor Tago Festgeld: Identitätsmissbrauch und rechtliche Schritte

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat vor den Angeboten von Tago Festgeld gewarnt, das über die Websites tago-festgeld.news und tago-festgeld.de zugänglich ist. Es besteht der Verdacht, dass die Website Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung anbietet. Auf der Website wird behauptet, dass Verbraucher dort Festgeld, Tagesgeld, Aktien und vorbörsliche Aktien investieren können. Das Impressum der Website gibt fälschlicherweise an, dass Tago Festgeld ein Projekt der Verwaltung Steinberger GmbH aus Kerpen ist, was als Identitätsmissbrauch betrachtet wird.

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Unternehmen, die Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten, eine Genehmigung der BaFin benötigen, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten und die Seriosität der Anbieter zu überprüfen. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis agieren. Verbraucher, die auf die Angebote von Tago Festgeld eingegangen sind oder verdächtige Aktivitäten festgestellt haben, sollten umgehend mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kontakt aufnehmen, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und sich vor möglichen Schäden zu schützen.

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wird zunächst eine Erstberatung durchführen, die individuelle Situation des Betroffenen analysieren und prüfen, ob das Unternehmen ohne die erforderliche BaFin-Genehmigung tätig ist. Schritte zur Schadensbegrenzung werden eingeleitet, und rechtliche Schritte können ergriffen werden, um Ansprüche geltend zu machen, einschließlich der Kommunikation mit relevanten Behörden wie der BaFin. Das Ziel des Anwalts ist es, die verlorenen Vermögenswerte zurückzugewinnen, entweder durch gerichtliche Entscheidungen oder außergerichtliche Einigungen.

Die BaFin warnt eindringlich vor Betrug und unrechtmäßigen Aktivitäten und empfiehlt Verbrauchern, bei Verdacht sofort einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu konsultieren. Dies dient dem bestmöglichen Schutz der Betroffenen und gewährleistet eine professionelle Vertretung ihrer rechtlichen Interessen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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