In Baden-Württemberg hat ein männlicher Häftling als erster von der neuen Regelung zur Änderung des Geschlechtseintrags im Gefängnis Gebrauch gemacht. Dies ist möglich seit dem 1. November 2024, als das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft trat, das die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens durch eine Erklärung beim Standesamt ermöglicht. Die Anmeldung dieser Änderung erfolgte bereits im November 2023, sodass der Gefangene in einer Zeit, in der keine Gutachten oder Gerichtsurteile erforderlich sind, seine Identität anpassen konnte, wie SWR berichtet.

Die neue Gesetzgebung wurde eingeführt, um das veraltete Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 zu ersetzen. Der Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes wurde im August 2023 von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Marco Buschmann beschlossen. Ab dem 1. November 2024 können transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ohne bürokratische Hürden ändern, was eine grundlegende Erleichterung für die Betroffenen darstellt. Das Gesetz schützt das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung und umfasst auch ein erweitertes Offenbarungsverbot, welches Zwangsouting verhindert, so BMJ.

Einzelfallentscheidungen in der Haft

Die Auswirkung der Geschlechteränderung auf die Unterbringung des Häftlings wird derzeit geprüft. In Baden-Württemberg werden Änderungen des Geschlechts bei Häftlingen als Einzelfallentscheidungen behandelt, sodass persönliche Bedürfnisse und die Gefahrenlage für die Gefangenen sowie das Personal berücksichtigt werden. Ein einfacher Wechsel in Frauengefängnisse ist nicht ohne Weiteres möglich. Stattdessen stehen Optionen wie das Krankenrevier, eine Schutzabteilung oder der Regelvollzug zur Verfügung. Dies wird durch den aktuellen Gesetzentwurf zur Regelung der Unterbringung ergänzt, der sich im Anhörungsverfahren befindet, wie SWR hinzufügt.

Die letzten Erhebungen zur Geschlechtsidentität der Gefangenen in Baden-Württemberg zeigen, dass im Februar 2022 acht transidente oder intergeschlechtliche Personen inhaftiert waren. Eine neue Erhebung ist bereits im Gange, während die Ergebnisse noch ausstehen.

Finanzielle Unterstützung und Rehabilitation

Das Selbstbestimmungsgesetz sieht zudem vor, dass die Kosten für geschlechtsangleichende Behandlungen vollständig von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Dies stellt einen wesentlichen Schritt hin zu mehr Gleichstellung und Unterstützung für die Betroffenen dar, die oft mit Diskriminierung und Herausforderungen konfrontiert sind. Das Gesetz fördert auch die Aufklärung und Beratungsangebote, um den betroffenen Personen bestmöglich zu helfen, so BMFSFJ.

Insgesamt wird geschätzt, dass jährlich etwa 4.000 Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags gestellt werden, mit einem Anstieg auf 6.000 bis 15.000 Anmeldungen zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, was die Wichtigkeit dieser gesetzlichen Neuerungen unterstreicht.