Prinz Harry hat in einem bedeutenden Rechtsstreit gegen die britische Boulevard-Zeitung „The Sun“ eine Einigung erzielt, die ihn mit mehr als 10 Millionen britischen Pfund, was etwa 12 Millionen Euro entspricht, entschädigt. Die Einigung wurde kurz vor dem geplanten Prozessbeginn erreicht. Laut Gala zogen sich die Verhandlungen bis in die Nacht hinein, was auf die Zeitverschiebung nach Kalifornien zurückzuführen ist.

Richter Fancourt drängte beide Parteien zur Einigung mit dem bekannten Wortlaut: „Die Verhandlung beginnt heute.“ Harrys Anwalt, David Sherborne, bezeichnete das Resultat als „monumentalen Sieg“. Die Verhandlungen markierten das Ende eines langwierigen Prozesses, der durch die aggressive Berichterstattung der Zeitung und ernsthafte Sicherheitsbedenken für Harry und seine Familie angestoßen wurde.

Einsätze illegaler Mittel

Ein zentraler Aspekt der Klage war der Einsatz von über 100 Privatdetektiven durch den Verlag, der sich über einen Zeitraum von mindestens 16 Jahren mehr als 35.000 Mal illegal bediente—alles mit Wissen der führenden Redakteure. Diese Praktiken führten zu erheblichen rechtlichen und persönlichen Konsequenzen für Harry. Nach dem Vergleich entschuldigte sich der Verlag zudem für die negativen Auswirkungen, die die Berichterstattung auf Harrys Privatleben sowie das seiner verstorbenen Mutter Diana hatte.

Durch die Einigung kann Prince Harry potenziell hohe Anwaltskosten vermeiden. Andere prominente Kläger wie Hugh Grant hatten sich bereits zuvor mit dem Verlag geeinigt, um hohe Prozesskosten zu vermeiden.

Rechtlicher Kontext der Berichterstattung

Die Zulässigkeit von Wortberichterstattung über prominente Persönlichkeiten ist ein komplexes Thema, das ein Gleichgewicht zwischen der Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsrecht erfordert. Laut Kanzlei haben Prominente grundsätzlich ein Recht auf Achtung ihrer Persönlichkeitsrechte. Die Einzelfallabwägung zwischen öffentlichem Interesse und den Rechten des Einzelnen ist dabei entscheidend.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betont die Pflicht der Presse, Informationen über öffentliche Interessen zu vermitteln, ohne die Rechte Dritter zu verletzen. Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist durch verschiedene Gesetze gesichert, darunter das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention.

Im Fall von Harry wird die aggressive Berichterstattung als Übergriff auf seine Privatsphäre gewertet, was zeigt, wie wichtig der Schutz von Persönlichkeitsrechten in der Medienberichterstattung ist. Diese Thematik wird in Zukunft weiterhin strittig bleiben, insbesondere im Kontext des wachsenden Interesses und der Selbstinszenierung von Prominenten.

Quellen

Referenz 1
www.gala.de
Referenz 3
www.kanzlei.law
Quellen gesamt
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