Baden-WürttembergKriminalität und JustizPolitik

Deutsche Justizminister fordern Änderungen am Cannabis-Gesetz – Fatales Signal für organisierte Kriminalität?

Die Justizministerinnen und -minister von CDU und CSU fordern vom Bund Änderungen des Cannabis-Gesetzes. Sie haben festgestellt, dass Gerichte nach Inkrafttreten des Gesetzes wiederholt Angeklagte vom Vorwurf der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln freisprechen müssen, da bestimmte Beweismittel nicht mehr verwertet werden können. Die Ministerinnen und Minister aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt sowie die Justizsenatorin aus Berlin haben sich gemeinsam für Änderungen ausgesprochen.

Die Länder fordern Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf, die Gesetzeslücke zu schließen. Dazu soll im Rahmen der anstehenden Überarbeitungen des Cannabis-Gesetzes auch der entsprechende Passus der Strafprozessordnung geändert werden. Kritik an der aktuellen Gesetzeslage äußerten insbesondere Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) und Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Sie bemängelten, dass Drogendealer durch das neue Gesetz begünstigt würden und dass wichtige Ermittlungsinstrumente den Behörden entzogen würden.

Der Deutsche Richterbund unterstützt die Forderungen nach Änderungen am Cannabis-Gesetz. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn betont, dass das Gesetz erhebliche Rechtsunsicherheit schafft und Regelungslücken bestehen. Ziel des Gesetzes solle es sein, die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen und nicht den Dealern das Geschäft zu erleichtern. Ein Urteil des Landgerichts Mannheim, das einen Mann freigesprochen hat, weil verschlüsselte Chatnachrichten als Beweismittel nicht mehr verwertbar waren, verdeutlicht die Problematik.

Die Justizministerinnen und -minister verweisen auf die Dringlichkeit der Änderungen und betonen die Notwendigkeit, dem Schwarzmarkt den Boden zu entziehen. Das Bundesjustizministerium hebt hervor, dass die Bekämpfung der Kriminalität rechtsstaatlich erfolgen müsse und proportional zu den Straftaten sein sollte. Der Bundestag plant, in der kommenden Woche Änderungen am Gesetz zu beschließen, darunter einen neuen Grenzwert für Autofahrer, ein Alkoholverbot am Steuer bei Cannabiskonsum und zusätzliche Bestimmungen für Anbauvereine, um das Entstehen von Großplantagen zu verhindern.

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