In Baden-Württemberg haben Bürgermeister von 13 Städten Klage gegen die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eingereicht. Ziel dieser Klage, die beim Sozialgericht in Stuttgart eingereicht wurde, ist es, die geplanten Schließungen von 18 Notfallpraxen zu verhindern. Die betroffenen Städte sind Müllheim, Ettlingen, Nagold, Bad Saulgau, Oberndorf am Neckar, Neuenbürg, Münsingen, Herrenberg, Kirchheim unter Teck, Brackenheim, Güglingen (Unterstützer, jedoch kein Kläger), Backnang, Schwetzingen und Tettnang.

Die Bürgermeister selbst kritisieren den mangelnden Informationsaustausch und die fehlende Kooperation seitens der KVBW. Diese informierte die betroffenen Kommunen erst kurz vor einer Pressekonferenz über die bevorstehenden Schließungen. Obwohl die Städte nicht pauschal gegen die Schließungen der Notfallpraxen sind, fordern sie ein transparentes, landesweites Konzept für die Standorte der Notfallversorgungen.

Geplante Schließungen und Folgen

Die geplanten Schließungen sollen schrittweise bis November 2025 durchgeführt werden. Die ersten Schließungen betreffen die Notfallpraxen in Bad Saulgau, Kirchheim unter Teck und Neuenbürg, die bereits ab dem 31. März 2025 geschlossen werden sollen. Ein Überblick über die vorgesehenen Termine zeigt, dass nicht nur im März, sondern auch im Juni, Juli, September und Oktober die Schließungen fortgesetzt werden.

  • Neuenbürg: 31.03.2025
  • Kirchheim unter Teck: 31.03.2025
  • Bad Saulgau: 31.03.2025
  • Nagold: 30.06.2025
  • Ellwangen: 30.06.2025
  • Oberndorf: 30.06.2025
  • Backnang: 30.06.2025
  • Eberbach: 31.07.2025
  • Schwetzingen: 31.07.2025
  • Münsingen: 30.09.2025
  • Tettnang: 30.09.2025
  • Achern: 31.10.2025
  • Wolfach: 31.10.2025
  • Albstadt: 30.11.2025
  • Ettlingen: 30.11.2025
  • Brackenheim: 30.11.2025
  • Müllheim: 30.11.2025
  • Herrenberg: 30.11.2025

Die KVBW bezieht sich auf den bestehenden Ärztemangel als Grund für die Schließungen. Zuvor wurden bereits acht Praxen im vergangenen Jahr dauerhaft geschlossen. Die verbleibenden Praxen sollen wiederum mit mehr Kapazitäten und verlängerten Öffnungszeiten reagieren, was jedoch nicht unproblematisch sein könnte, wenn die Nachfrage ansteigt.

Folgen für die Notfallversorgung

Die SPD im Landtag warnt, dass die Schließungen die umliegenden Notaufnahmen zusätzlich belasten werden. In einer örtlichen Notaufnahme wurden in der Vergangenheit bereits mehr Patienten als im Vorjahr behandelt, insbesondere während der Wochenenden von November 2023 bis März 2024. Die Probleme in der Notfallversorgung, wie lange Wartezeiten und überfüllte Notaufnahmen, sind bereits bekannt, wie Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, betont. Viele Patienten, die den Notdienst aufsuchen, haben keinen medizinischen Notfall, was die Kapazitäten zusätzlich beansprucht.

Um den Patientenströmen besser zu steuern, wird die Einführung einer standardisierten medizinischen Ersteinschätzung diskutiert. Diese könnte telefonisch oder online erfolgen und Empfehlungen für die weitere Behandlung geben. Das Ziel ist es, die Menschen, die tatsächlich ärztliche Hilfe benötigen, bestmöglich zu versorgen und somit Versorgungsengpässe zu vermeiden. Beispielsweise besteht eine Warnung vor möglichen Versorgungslücken nach den geplanten Schließungen. Daher wird eine Informationsplattform zur besseren Aufklärung über die Notfallversorgung gefordert.

Die Kommunen setzen sich mit der Klage für mehr Mitspracherecht in der Planung der Notfallpraxen ein und verlangen, dass sie rechtzeitig und umfassend informiert werden. Es bleibt abzuwarten, wie das Sozialgericht über den Antrag auf eine einstweilige Anordnung entscheiden wird, um kurzfristige Schließungen zu verhindern.

Für weitere Informationen über die Notfallversorgung können Interessierte die Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung besuchen oder sich über die Schließungspläne auf SWR Aktuell sowie die Stuttgarter Zeitung informieren.