Baden-WürttembergKriminalität und JustizPolitik

Brandenburger Landtag verabschiedet umstrittenes Disziplinarrechtsgesetz

Der "Verfassungstreue-Check": Eine neue Ära der Disziplinarmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung.

Der Bundestag hat am 17. November 2023 auf Initiative von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) das Disziplinargesetz für Bundesbeamtinnen und -beamte verschärft. Seit dem 1. April 2024 können Bundesbehörden sämtliche Disziplinarmaßnahmen wie Zurückstufung, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und Aberkennung des Ruhegehalts durch bloße Disziplinarverfügung verhängen, ohne zuvor eine Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erheben zu müssen. Dieser Schritt wurde unter anderem durch das bereits bestehende Modell in Baden-Württemberg seit 2008 inspiriert. Minister Stübgen und die Brandenburger Regierungskoalition haben diesen Ansatz in ihren „Verfassungstreuecheck“-Gesetzentwurf aufgenommen, über den der Landtag am 26. April 2024 abgestimmt hat.

Das Gesetz wurde nach intensiven Diskussionen mit 42 zu 24 Stimmen in namentlicher Abstimmung verabschiedet, wobei 22 Abgeordnete nicht teilnahmen. Während der Diskussion wurden Anträge der Fraktion Die Linke abgelehnt, und es wurde lediglich ein Zusatzantrag der Koalition eingebracht. Dieser fordert den Innenminister auf, ein Rundschreiben mit Anwendungshinweisen für die Dienstherren zu veröffentlichen, um Probleme bei der Rechtsanwendung zu vermeiden. Es werden wichtige Punkte wie die Berücksichtigung der Unschuldsvermutung, die Fürsorgepflicht und die Prüfung eines Rehabilitierungsprogramms betont. Ein weiteres Novum ist die Abschaffung des Richtervorbehalts, was es Dienstherren ermöglicht, Beamte direkt zu entlassen.

Die Gewerkschaften, darunter DGB, GEW, Verdi, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutsche Beamtenbund (DBB), äußerten scharfe Kritik an der Vorgehensweise und dem Inhalt des Gesetzes. Sie bemängelten, dass die Unabhängigkeit der Beamten vor politischer Einflussnahme durch die Möglichkeit der Zurückstufung oder Entfernung aus dem Beamtenverhältnis per Disziplinarverfügung geschwächt werde. Die Gewerkschaften betonen, dass Änderungen im Disziplinarrecht demokratisch und unter Einbeziehung der Verwaltung und Gewerkschaften erfolgen sollten. Innenminister Stübgen verteidigt das Gesetz und betont, dass es mit dem Radikalenerlass aus den 1970er-Jahren nichts zu tun habe und als bundesweit einmalige Regelung diene. Trotzdem gibt es Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Rechte und Sicherheit der Beamten im öffentlichen Dienst.

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Lebt in Dresden und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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