Am 3. März 2025 wurde der Rosenmontagszug in Kupferdreh, Essen, aufgrund einer Bombendrohung abgesagt. Der Veranstalter „Festkomitee Kupferdreher Karneval“ erhielt um 15:40 Uhr einen Anruf von einem unbekannten Anrufer, der die Drohung aussprach. Dieses Ereignis fand kurz vor dem geplanten Beginn des Karnevalsumzugs statt. Die Polizei reagierte sofort und leitete Ermittlungen ein, wobei ein Strafverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens eingeleitet wurde. Dies wurde von Ruhr24 berichtet.

Die Polizei informierte die bereits versammelten Karnevalisten mittels Lautsprecherdurchsagen über die Absage des Umzugs. Fabian Walaszewski, ein Vertreter des Veranstalters, erklärte, dass die Entscheidung nicht leichtfertig getroffen worden sei. Zudem ist geplant, das Wurfmaterial des Umzugs an Schulen und Kitas zu verteilen, um den vielen Kindern und Familien dennoch ein wenig Karnevalsfreude zu ermöglichen. Die Essener Polizei hob außerdem die Disziplin der Besucher hervor, die beim Nachhausegehen ein vorbildliches Verhalten zeigten.

Kontext zur Sicherheitslage

Die Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Nach dem tragischen Vorfall in Mannheim, bei dem ein Fahrzeug in eine Menschenmenge fuhr und zwei Menschen das Leben kostete, wurden in vielen deutschen Städten, darunter auch in Essen, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen verstärkt. Dies führte zur Absage mehrerer Umzüge, insbesondere in Baden-Württemberg am 4. März, um auf die veränderte Sicherheitslage zu reagieren.

Wie Der Westen berichtet, fand der Rosenmontagszug in Rüttenscheid dennoch wie geplant statt. Dennoch steht der Vorfall in Kupferdreh als ernstzunehmende Warnung für die Sicherheitslage bei Veranstaltungen.

Sicherheitskonzepte bei Großveranstaltungen

Der Orientierungsrahmen für Großveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen bietet eine strukturelle und transparente Vorgehensweise zur Verbesserung der Sicherheit. Dieser Rahmen, der seit 2012 besteht und immer wieder aktualisiert wurde, richtet sich speziell an Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Kommunen und Veranstalter werden angehalten, Sicherheitskonzepte zu erstellen, die bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen berücksichtigen, um Sicherheitsrisiken zu minimieren. Der aktuelle Orientierungsrahmen kann auf den Seiten der Kommunen nachgelesen werden, wodurch ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess angestrebt wird Ministerium für Inneres NRW.

Veranstalter sind angehalten, bei größeren Events einen zentralen Ansprechpartner in der Kommunalverwaltung zu benennen. Dies erleichtert den Austausch zwischen den zuständigen Ämtern und Fördert die Sicherheitsplanung erheblich.