BiberachKultur

Tipps für Ihre Sicherheit bei Gewitter auf Konzerten

Wichtige Tipps für Festivalbesucher bei Gewittergefahr

Wer ein Konzert oder Festival besucht und plötzlich von einem Gewitter überrascht wird, sollte einige Verhaltensweisen beachten, um sich selbst zu schützen. Besonders im Sommer können heftige Hitzegewitter mit Starkregen und Hagel auftreten, die das Freiluftvergnügen schnell trüben.

Ein Fall aus dem Jahr 2016 zeigt, wie gefährlich ein Festivalbesuch bei Unwetterbedingungen werden kann. Nach einem Blitzeinschlag auf dem Veranstaltungsgelände des Rock am Ring musste das Festival aufgrund von Verletzungen von über 70 Menschen abgebrochen werden.

Das Risiko für Konzertbesucher bei Gewitter lauert vor allem in der Nähe von Festzelten, Fahrgeschäften und Schaubuden, da deren Bauweise dazu führen kann, dass durch die Luft fliegende Teile Menschen treffen und schwer verletzen. Auch die Nähe zur Konzertbühne ist gefährlich, da sie oft das höchste Objekt in der Landschaft ist und Blitze anzieht.

Bei Gewitter auf einem Festivalgelände sollten Besucher Sperrzäune und Bäume meiden, da sie sich vom Rest der Umgebung abheben und somit als potenzielle Blitzableiter dienen können. Viele Veranstalter setzen daher auf installierte Blitzableiter auf dem Gelände, die zusätzlichen Schutz bieten.

Wenn kein geschlossenes Gebäude als Schutz vor dem Gewitter zur Verfügung steht, empfiehlt es sich, in die Hocke zu gehen und sich klein zu machen. In Vertiefungen und Mulden findet man den besten Schutz. Die Füße sollten dabei nebeneinander gestellt werden, während die Arme den Körper umfassen, um den Blitzen so wenig Angriffsfläche wie möglich zu bieten.

Während einer eventuellen Massenpanik durch plötzliches Unwetter ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und den Anweisungen der Veranstalter und Einsatzkräfte zu folgen. Besucher sollten zudem auf Hilfsbedürftige achten und diesen gezielt Hilfe anbieten, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.

Bei einem vorzeitigen Abbruch eines Konzerts aufgrund von Unwetterbedingungen ist eine teilweise Erstattung des Eintrittspreises unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für unvorhergesehene Ereignisse wie Gewitter, solange er keine Schuld an der Situation trägt. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld die Rückgabebedingungen der Eintrittskarten zu prüfen.

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