In Biberach sorgt die Fällung von sieben alten Bäumen an der Gaisentalstraße im Bereich des Gigelbergs für viel Verärgerung. Anita Sachs, eine Anwohnerin, hat gemeinsam mit anderen Bürgern eine Baumschutzinitiative ins Leben gerufen, um alte Bäume zu erhalten und das Fällen von gesunden Bäumen zu verhindern. Wie schwaebische.de berichtet, wurde die Fällung auf Anordnung der Stadtverwaltung Ende Dezember durchgeführt. Unter den gefällten Bäumen befanden sich vier Eschen, die zwischen 155 und 185 Jahren alt waren.

Anita Sachs hat die Baumstümpfe und das entnommene Stammholz Anfang Januar dokumentiert. Ein Gutachten wurde in Auftrag gegeben, um den Gesundheitszustand der Bäume zu überprüfen. Der Gutachter stellte fest, dass in sechs Fällen keine erkennbaren Schäden vorlagen und somit keine Gefahr von den Bäumen ausging. Lediglich eine Esche konnte aufgrund von Verfärbungen und Rissen im Holz als gerechtfertigt für die Fällung eingestuft werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass die großen Eschen vom Eschentriebsterben sowie einem sekundären Pilzbefall betroffen waren.

Forderung nach mehr Transparenz

Die Baumschutzinitiative fordert von der Stadtverwaltung mehr Transparenz bei geplanten Fällungen. Die Stadt hat angekündigt, im Herbst und Winter 2024/25 rund 150 Bäume aus Verkehrssicherheitsgründen zu fällen. Diese Zahl liegt unter dem Durchschnitt der vergangenen Jahre, in denen etwa 175 Bäume pro Jahr entfernt wurden. Jährlich investiert die Stadt circa 200.000 Euro in die Pflege von rund 16.000 Stadtbäumen und betont, dass Fällungen nur dann erfolgen, wenn eine Gefahr für die Verkehrssicherheit besteht.

Viele Bäume sind jedoch nicht durch kommunale Baumschutzverordnungen geschützt. Wie bund-naturschutz.de erläutert, dürfen geschützte Bäume nicht ohne vorherige Genehmigung gefällt oder beschädigt werden. Gleichzeitig setzt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wichtige Standards zum Schutz von Bäumen und deren Lebensräumen in nationales Recht um.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Grundlagen für den Baumschutz werden durch verschiedene Vorschriften geregelt. Nach haufe.de sind Baumschutzsatzungen öffentlich-rechtliche Beschränkungen, die für jeden Bürger gültig sind. Geschützte Bäume dürfen nicht entfernt werden, ohne eine Ausnahmegenehmigung einzuholen. Nachbarn müssen zudem Laub von geschützten Bäumen hinnehmen, ohne dass ihnen eine Entschädigung zusteht.

Die Biberacher Stadtverwaltung hat bereits mit der Baumschutzinitiative über den Umgang mit dem Baumbestand kommuniziert und versucht, die Sorgen der Bürger zu berücksichtigen. Die Diskussion um den Baumschutz wird wohl auch in Zukunft an Bedeutung gewinnen, insbesondere vor dem Hintergrund des wachsenden Bewusstseins für Umwelt- und Naturschutz.