Die Stadt Biberach steht vor signifikanten Änderungen in der Grundsteuerberechnung, die ab 2025 in Kraft treten werden. Dies betrifft insbesondere die Eigentümer im Stadtteil Bachlangen, wo die Grundsteuer von 210 Euro auf 368 Euro erhöht werden soll. Auch für Grundstückseigentümer im Bereich Gigelberg wird es teurer: Sie zahlen künftig 664 Euro statt zuvor 164 Euro. Kämmerin Margit Leonhardt bestätigte, dass zahlreiche Anfragen und Reaktionen zur Grundsteuerreform eingegangen sind.

Um die Bürger über die bevorstehenden Änderungen zu informieren, hat die Stadt Biberach bereits ein Mitteilungsblatt sowie Informationen auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Darüber hinaus steht ein Online-Grundsteuerrechner zur Verfügung, der es Eigentümern ermöglicht, ihre individuelle Steuerhöhe zu ermitteln.

Hintergrund der Grundsteuerreform

Die Neuordnung der Grundsteuer war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht 2018 die alte Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärte. Ab 2025 wird die Grundsteuer auf der Grundlage von Grundstücksfläche und Bodenrichtwert berechnet, anstatt wie bisher auf Wohn- und Nutzfläche oder Ausstattung. Dies bedeutet, dass größere Grundstücke in begehrten Lagen tendenziell höhere Steuern zahlen werden, unabhängig von der Bebauung.

Das aktuelle Verfahren der Grundsteuererhebung in Biberach bleibt jedoch „aufkommensneutral“, was bedeutet, dass die Kommune insgesamt nicht mehr Grundsteuer einnehmen soll als zuvor. Dennoch wird erwartet, dass Biberach im Vergleich zu 2024 mit 4,4 Millionen Euro etwa 600.000 Euro weniger Einnahmen erzielt. Von nahezu 12.700 verschickten Bescheiden betreffen 5.400 eine höhere Steuer und 7.300 eine niedrigere.

Kritik an der Reform und Ansprechpartner

Der SPD-Kreisvorsitzende Simon Özkeles äußerte politische Kritik an der Grundsteuerreform. Immobilienbesitzer haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen fehlerhafte Messbescheide einzulegen. Für Fragen zur Grundsteuerreform hat die Stadt Biberach eine Telefon-Hotline eingerichtet, die unter 07351/3595999 von Montag bis Freitag erreichbar ist. Schriftliche Anfragen können per E-Mail an [email protected] gesendet werden.

In einem breiteren politischen Kontext wurde bereits 2019 im Deutschen Bundestag ein Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer verabschiedet. Dies wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und den Grünen angenommen, während die AfD und die FDP dagegen stimmten. Die Reform eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, ihre eigenen Hebesätze festzulegen, was in Biberach unvermindert bei 275 Prozentpunkte bleibt.

Baden-Württemberg, das ein ähnliches Modell nutzt, setzt ebenfalls ab 2025 diese Neuberechnung um. Die Eigentümer in Biberach sollten daher zeitnah ihre neuen Grundsteuermessbescheide prüfen und bei Unstimmigkeiten das Finanzamt kontaktieren.

Die Reform wird nicht nur die finanzielle Landschaft für die Städte verändern, sondern auch erheblichen Einfluss auf die Nebenkosten der Mieter haben, da die Grundsteuer als wichtiger Bestandteil dieser angesehen wird. Die kommenden Änderungen erfordern von Besitzern und Mietern in Biberach ein waches Auge auf ihre finanziellen Verpflichtungen.

Für weiterführende Informationen über die Grundsteuerreform in Biberach können die Webseiten Schwäbische, Biberach Riss sowie Bundestag konsultiert werden.