Baden-WürttembergWirtschaft

BGH stoppt irreführende Verpackungen online und offline – Entscheidung in Deutschland

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich einen Beschluss gegen irreführende Verpackungen sowohl online als auch offline gefällt. Verbraucher sind oft durch Verpackungen irritiert, die den Eindruck erwecken, mehr Inhalt zu haben als tatsächlich der Fall ist. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat festgestellt, dass eine Verpackung, die nur zu etwa zwei Dritteln gefüllt ist, als irreführend betrachtet wird, unabhängig davon, ob sie im Geschäft oder online verkauft wird. Richter Thomas Koch betonte, dass eine Verpackung, die nicht den tatsächlichen Inhalt widerspiegelt, Verbraucher täuscht, unabhängig vom Verkaufskanal.

Ein konkretes Beispiel war L’Oréal, ein Unternehmen für Kosmetik- und Körperpflegeprodukte, das auf seiner Website ein Männer-Shampoo bewarb. Auf dem Bild war ein Plastikrohr mit Schraubverschluss abgebildet, das jedoch nur bis zum sichtbaren Ende mit Shampoo gefüllt war. Die Verpackung ließ jedoch den Eindruck entstehen, dass sie fast vollständig gefüllt wäre. Das Verbraucherzentrum Baden-Württemberg griff diese Art der Werbung als irreführend auf.

Deutschland hat strenge Vorschriften für Verpackungen festgelegt. Das Mess- und Kalibriergesetz verbietet die Herstellung und den Handel von irreführenden Verpackungen. Gemäß vorheriger Entscheidungen galt eine Verpackung als aufgeblasen, wenn sie weniger als zwei Drittel ihres Füllvolumens enthielt.

Das Urteil der niedrigeren Gerichte wurde durch den Bundesgerichtshof überworfen, und L’Oréal wurde aufgefordert, diese Praktiken zu unterlassen. Während das Unternehmen erklärte, die Entscheidung des Gerichts zu respektieren, betonte der Geschäftsführer des Verbraucherzentrums Baden-Württemberg, Cornelia Tausch, dass die neuen Regelungen Verbraucher ermutigen sollen. Die EU hat ebenfalls Vorschriften zu irreführenden Verpackungen erlassen, die gemeinsam mit dem Ziel einer Verringerung des Verpackungsabfalls im EU-Raum um mindestens 15% bis 2040 neue Maßstäbe setzen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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