In Unterschneidheim, einer Gemeinde im Ostalbkreis in Baden-Württemberg mit 4.797 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2021), gibt es Unmut über einen aktuellen Neubau. Der Bauherr hat entgegen der Genehmigung nicht nur die Anzahl der Wohnungen erhöht, sondern auch das Gebäude selbst verändert. Anstatt der genehmigten sechs Wohnungen wurden acht geschaffen. Zudem ist das Gebäude mit einer Höhe von 13,38 Metern um 1,18 Meter höher als ursprünglich genehmigt worden. Während die Dachneigung von 38 Grad auf 35 Grad abgesenkt wurde, sorgt die – insgesamt unzulässige – Erhöhung der Bauhöhe für Verärgerung in der Gemeinde.

Bürgermeister Johannes Joas äußerte seinen Ärger über die Verstöße des Bauherrn und stellte klar, dass solche Abweichungen nicht hingenommen werden können. Trotz der festgestellten Verstöße hat das Landratsamt jedoch signalisiert, dass das Gebäude trotz dieser Abweichungen genehmigungsfähig ist, da es sich in die Umgebung einfügt. Dies stieß auf gemischte Reaktionen im Gemeinderat, der mehrheitlich für eine nachträgliche Genehmigung des Neubaus stimmte: 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen.

Genehmigungen und zukünftige Planungen

Der Gemeinderat zeigte sich in anderen Bauvorhaben jedoch einstimmig kooperativ. So genehmigte er den Umbau und die Erweiterung eines Rinderstalls, der von 10 Rindern und 10 Mastschweinen auf 30 Rinder und 25 Schweine ausgeweitet werden soll. Zudem wurde der Bau eines neuen Löschfahrzeugs HFL 20 beschlossen, das sein über 30 Jahre altes Pendant ersetzen wird. Das neue Fahrzeug hat eine Kapazität von 2.400 Litern Wasser und 160 Litern Schaum und wird Kosten von 600.000 Euro verursachen.

Ein weiterer Punkt auf der Agenda war die Erschließung des dritten Bauabschnitts des Baugebiets Unterschneidheim Ost. Der Auftrag für die Erschließungsplanung und Projektüberwachung wurde an das Büro Grimm Ingenieure für 25.756 Euro vergeben. Bislang wurden im dritten Abschnitt noch keine Bauplätze verkauft, was für die Gemeinde von Bedeutung ist, um künftige Entwicklungen zu planen.

Bebauungsplanung und rechtliche Rahmenbedingungen

Das Thema Bauvorhaben in Unterschneidheim fällt in den Rahmen des städtebaurechtlichen Regelwerks, welches die rechtliche Qualität des Bodens und dessen Nutzbarkeit festlegt. Zentrale Elemente sind die Bauleitplanung und die entsprechenden Genehmigungsverfahren, die vom Bund durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt werden. Bebauungspläne können aus verschiedenen Gründen geändert werden, beispielsweise um Anpassungen an städtebauliche Ziele vorzunehmen oder um auf demografische Entwicklungen zu reagieren. Der aktuelle Fall zeigt, dass diese rechtlichen Vorgaben sowohl Möglichkeiten als auch Herausforderungen für Bauherren und Gemeinden darstellen.

Für Unterschneidheim stellt die Situation um den Neubau eine interessante Herausforderung dar, die nicht nur die örtlichen Bürger beschäftigt, sondern auch die Verwaltung vor Entscheidungen stellt, wie sie mit ähnlichen Vorhaben in Zukunft umgehen möchte. Schwäbische Post berichtet, dass die Gemeindeverwaltung bestrebt ist, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und ist sich der Komplexität der Stadtentwicklung bewusst, wie auch auf Bebauungsplan24 und den Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verdeutlicht wird.