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Baden-Württemberg erfolgreich im Bundesrat – Bürokratieabbau für Wirtschaftspolitikänzungen

Baden-Württemberg treibt Bürokratieabbau voran: Welche konkreten Maßnahmen wurden beschlossen?

Baden-Württemberg hat erfolgreich 13 Anträge im Bundesrat für mehr Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) eingebracht. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut betonte die Bedeutung dieser Beschlüsse für die Wirtschaft. Sie sieht darin ein wichtiges Signal und fordert die Bundesregierung auf, dem Beispiel zu folgen.

Die Entscheidungen des Bundesrats beinhalten Forderungen an die Bundesregierung, die Änderungspraxis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Antragsverfahren zur Elternzeit zu vereinfachen. Zudem sollen Arbeitgeber von der Pflicht befreit werden, Gesetzestexte in Papierform im Betrieb aushängen zu müssen. Baden-Württemberg drängt darauf, dass die Bundesregierung Dokumentations- und Berichtspflichten in allen Ressorts auf ihre Notwendigkeit überprüft und sich in der EU für eine Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen einsetzt.

Die Ministerin betont, dass es nun darauf ankommt, die beschlossenen Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie umzusetzen. Sie spricht sich entschieden gegen übermäßige Regulierungen aus und fordert eine Beschleunigung der Prozesse, um die wirtschaftliche Dynamik zu stärken und die Unternehmen zu entlasten. Die erfolgreichen Anträge Baden-Württembergs zeigen, dass konkrete Schritte zur Entlastung der Unternehmen von bürokratischen Hürden unternommen werden. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird von entscheidender Bedeutung sein für die Wettbewerbsfähigkeit des Landes im internationalen Markt.

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Lebt in Dresden und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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