Baden-Baden

Wichtige Fristen: Millionen Führerscheine bis 2025 umtauschen – droht Bußgeld bei Nichtbeachtung

Der Umtausch von Papierführerscheinen in das neue Kartenformat ist ein wichtiger Schritt, den Millionen von Fahrern bis spätestens 2033 durchführen müssen. Besonders betroffen sind Führerscheininhaber, deren Dokumente bis zum 31. Dezember 1998 in Papierform ausgestellt wurden oder zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 als Scheckkartenführerscheine ausgegeben wurden. Die Umtauschfristen sind je nach Geburtsjahr gestaffelt, wobei Bußgelder drohen, wenn die Fristen nicht eingehalten werden.

Aktuell müssen Fahrer, die nach 1970 geboren wurden, bis zum 19. Januar 2025 ihre Führerscheine im neuen Format besitzen. Die Umtauschpflicht gilt auch für Besitzer von Kartenformat-Führerscheinen, die vor 2013 ausgestellt wurden. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass das spezielle Häkchen bei der Klasse CE 79 gesetzt wird, da andernfalls die Fahrerlaubnis eingeschränkt wird. Personen ab 50 Jahren benötigen zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung.

Der Umtausch kann sowohl persönlich als auch online erfolgen, wobei bestimmte Dokumente wie der alte Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Passfoto und eine Sehvermögensbestätigung erforderlich sind. Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf etwa 25 bis 30 Euro, je nachdem, wo die Beantragung erfolgt. Um den Prozess reibungslos zu gestalten, sollten Fahrer die erforderlichen Unterlagen bereithalten und sich rechtzeitig über die Umtauschmöglichkeiten informieren.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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