In Baden-Württemberg sind vermehrt Fälle aufgetreten, bei denen angebliche Ukraine-Flüchtlinge Bürgergeld beantragt haben, obwohl Zweifel an ihrer Staatsangehörigkeit bestehen. Laut dem Bundesinnenministerium gibt es 5609 Verdachtsfälle auf Sozialbetrug, wobei besonders in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Niedersachsen zu Beanstandungen kam. Die Personen, die versuchen sollten, Bürgergeld zu erhalten, obwohl sie möglicherweise nicht anspruchsberechtigt sind, stammen vorwiegend aus Ungarn und Rumänien, die auch die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen. Die Tatsache, dass viele von ihnen nur begrenzte Kenntnisse der ukrainischen Sprache haben, fiel den Behörden auf.
Um die Anträge auf Bürgergeld genauer zu prüfen, kooperiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mit ukrainischen und ungarischen Behörden. Bis zum 23. Februar 2024 wurde die ukrainische Staatsangehörigkeit von 1258 Personen und die ungarische Staatsangehörigkeit von 208 Personen bestätigt. Die Klärung der Staatsangehörigkeit ist wesentlich, um gegebenenfalls Schutz zu gewähren. Bei Vorhandensein ungarischer Staatsangehörigkeit können Personen keine temporäre Aufenthaltserlaubnis erhalten, da EU-Bürger von der entsprechenden Richtlinie nicht umfasst sind. Die Ergebnisse der Prüfung werden an die Landesbehörden weitergeleitet, die über den Umgang mit den Fällen entscheiden.
Baden-Württembergs Justizstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) fordert von ukrainischen Behörden mehr Sorgfalt bei der Ausstellung von Dokumenten, um Missbrauch zu verhindern. Er hält auch die Beendigung des direkten Zugangs zum Bürgergeld für sinnvoll, eine Forderung, die auch von CDU-Chef Friedrich Merz unterstützt wird. Aktuell beziehen etwa 700.000 Ukrainer und Ukrainerinnen in Deutschland Bürgergeld, von denen seit Januar 2023 rund 154.000 an Integrationskursen teilgenommen haben. Es gibt sechs Sprachkursabschnitte und einen Orientierungsteil mit insgesamt 700 Unterrichtsstunden.
Es wird betont, dass in vielen Fällen des Sozialbetrugs die Fälle doppelter Staatsangehörigkeiten von den Landesbehörden besonders geprüft werden und oft individuelle Entscheidungen getroffen werden.