In Baden-Württemberg sind in letzter Zeit vermehrt Fälle aufgetreten, in denen vermeintliche Ukraine-Flüchtlinge Bürgergeld beantragt haben, obwohl Zweifel an ihrer Staatsangehörigkeit bestehen. Das Bundesinnenministerium hat mittlerweile 5609 Verdachtsfälle auf versuchten Sozialbetrug registriert, wobei besonders in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Niedersachsen solche Fälle beobachtet wurden. Die betreffenden Personen sollen hauptsächlich aus Ungarn und Rumänien stammen, jedoch auch die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen. Der Verdacht wurde geweckt, da viele von ihnen nur wenig Ukrainisch sprechen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist aktiv an der Prüfung dieser Verdachtsfälle beteiligt, indem es Kontakt mit ukrainischen und ungarischen Behörden aufnimmt. Bis zum 23. Februar 2024 wurde die ukrainische Staatsangehörigkeit von 1258 Personen und die ungarische Staatsangehörigkeit von 208 Personen bestätigt. Es ist von grundlegender Bedeutung, die Staatsangehörigkeit zu klären, bevor ein Schutz in Deutschland gewährt werden kann, so ein Sprecher des Bamf.
Um die zukünftigen Fälle von Sozialbetrug zu vermeiden, wird seitens Baden-Württembergs Justizstaatssekretär Siegfried Lorek die Forderung nach sorgfältigerem Arbeiten der ukrainischen Behörden bei der Ausstellung von Dokumenten erhoben. Er schlägt auch vor, den direkten Zugang zum Bürgergeld für Ukrainer zu beenden. Diese Forderung wurde auch von CDU-Chef Friedrich Merz unterstützt. Aktuell beziehen 700.000 Ukrainer und Ukrainerinnen in Deutschland Bürgergeld, von denen seit Januar 2023 rund 154.000 an Integrationskursen teilgenommen haben.