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Kann der AfD-Slogan zur Kommunalwahl als Volksverhetzung eingestuft werden? Eine juristische Analyse

Auf einem Plakat der AfD in Stuttgart zur Kommunalwahl steht der Slogan „Schnelle Remigration schafft Wohnraum“, was zu einer Anzeige wegen Volksverhetzung führte. Die Frage, ob diese Äußerung als Volksverhetzung zu werten ist, steht im Raum. Die rechtliche Bewertung solcher Aussagen hängt davon ab, ob sie als „Aufstacheln zum Hass“ gegen Zugewanderte in Deutschland betrachtet werden können.

Der Begriff „Remigration“ hat in den letzten Jahren viel Kontroversen ausgelöst, insbesondere nach dem Treffen von Rechtsextremisten, AfD-Politikern und einem Unternehmer in Potsdam. Ursprünglich beschreibt „Remigration“ die freiwillige Rückkehr einer Person in ihr Heimatland, doch in rechten Kreisen wird er zunehmend als Forderung nach Zwangsrückführung von Migrant:innen mit deutschem Pass verstanden.

Die AfD nutzt den Begriff „Remigration“ intensiv im Wahlkampf und definiert ihn als eine rechtsstaatliche Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer. Gerichtsurteile haben gezeigt, dass politische Slogans auf Plakaten von der Meinungsfreiheit gedeckt sein können, solange sie nicht gegen Straftatbestände verstoßen.

Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg beobachtet die migrationskritischen Äußerungen der AfD aufmerksam und weist darauf hin, dass in rechtsextremen Kreisen „Remigration“ auch erzwungene Maßnahmen zur Rückführung von Migrant:innen beinhalten kann. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft nun einen möglichen Tatverdacht der Volksverhetzung im Zusammenhang mit dem Wahlplakat.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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