Baden-Baden

Förderung von Kindertageseinrichtungen: 105 Millionen Euro für Ausbau und Erhalt

Baden-Württemberg stellt Mittel in Höhe von 105 Millionen Euro zur Förderung und Erhaltung von Kita-Betreuungsplätzen zur Verfügung. Träger von Kindertageseinrichtungen haben die Möglichkeit, bis zum 31. Juli 2024 Anträge auf Zuschüsse bei den Regierungspräsidien zu stellen. Diese finanzielle Unterstützung zielt darauf ab, den Ausbau und die Sicherung der Kinderbetreuung in den Einrichtungen voranzutreiben.

Die Schaffung von gut ausgestatteten Kindertageseinrichtungen wird als wichtiger Standortfaktor angesehen. Die Kommunen in Baden-Württemberg sind verantwortlich für die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen. Die Förderung durch das Land soll dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten und somit die kommunale Selbstverwaltung zu unterstützen.

Staatssekretär Volker Schebesta aus dem Kultusministerium betont die Bedeutung des Programms zur Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung. Es soll den Trägern helfen, die Anforderungen des Bildungsanspruchs der Kinder, den Betreuungsbedarf der Eltern und die Belange der pädagogischen Fachkräfte in Einklang zu bringen. Die bereitgestellten Mittel in Höhe von bis zu 105 Millionen Euro sollen vor allem Projekte unterstützen, die aufgrund der begrenzten finanziellen Ressourcen aus dem Bundesinvestitionsprogramm 2020 bis 2021 nicht vollständig umgesetzt werden konnten.

Neben der Förderung von Investitionsmaßnahmen in der Kindertagesbetreuung setzt Baden-Württemberg auch auf die Erprobung eines neuen Paragrafen, der die Effizienz und Wirksamkeit der Maßnahmen weiter verbessern soll. Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg spielen dabei eine zentrale Rolle in der Umsetzung und Verwaltung der Programme zur Kinderbetreuungsfinanzierung.

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