Baden-BadenKriminalität und Justiz

Ermittlungsverfahren gegen Polizisten wegen tödlichen Schüssen eingestellt: War es wirklich Notwehr?

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat das Verfahren gegen einen Polizisten eingestellt, der bei einem Einsatz im Dezember einen Mann tödlich verletzt hatte. Der Vorfall ereignete sich in Mannheim-Schönau, als der 49-jährige Mann durch die Schüsse des Polizisten ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass der Polizist in Notwehr gehandelt habe, da der Mann mit einem Messer auf die Beamten losgegangen sei. Videos des Vorfalls wurden ausgewertet, und es wurde festgestellt, dass die Beamten mindestens zehn Minuten lang versuchten, den Mann zum Ablegen des Messers zu bewegen.

Der Mann näherte sich langsam den Polizisten, wobei er schließlich in einem Abstand von weniger als fünf Metern stehen blieb und das Messer erhoben hatte. Infolgedessen entschied ein Polizist, vier Schüsse abzugeben, da ein unmittelbarer Angriff bevorstand. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass der Einsatz der Schusswaffe gerechtfertigt und notwendig war, da der Polizist keine andere Möglichkeit hatte, sich zu verteidigen.

Es wurde festgestellt, dass der 49-Jährige sich in einem psychischen Ausnahmezustand befand, was jedoch laut der Staatsanwaltschaft keine Veränderung an der Bewertung des Vorfalls vornahm. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, stieß auf Kritik seitens der Familie des Verstorbenen und der „Initiative 2. Mai“. Letztere nannte die Einstellung des Verfahrens einen Skandal und kündigte Kundgebungen in Mannheim-Schönau an. Die Gewerkschaft der Polizei unterstützte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und kündigte rechtliche Schritte gegen Personen an, die Hass und Hetze gegen den betroffenen Polizisten verbreitet haben sollen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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