Enormer Anstieg von Keuchhustenfällen im Landkreis Biberach
In den ersten sechs Monaten des Jahres hat sich die Anzahl der gemeldeten Keuchhustenfälle im Landkreis Biberach deutlich erhöht. Im Vergleich zum Vorjahr wurden bis Mitte Juni bereits 40 Fälle registriert, während es im gleichen Zeitraum des Vorjahres nur sieben waren. Obwohl der Anstieg bemerkenswert ist, liegt der Landkreis Biberach dennoch weit unter dem Landesdurchschnitt. Baden-Württemberg verzeichnete bis Mitte Juni insgesamt 4536 Keuchhustenfälle, was im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung um das Vierzehnfache entspricht. Diese Zunahme ist besorgniserregend und erfordert erhöhte Aufmerksamkeit.
Warnung für besonders gefährdete Personen
Nach Angaben des Gesundheitsamts sind insbesondere Neugeborene und Kinder im ersten Lebensjahr besonders gefährdet, da die Hustenanfälle bei ihnen zu Atemnot und im schlimmsten Fall zum Erstickungstod führen können. Auch ältere Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem laufen Gefahr, schwere Komplikationen zu entwickeln. Es ist daher wichtig, auf die Symptome von Keuchhusten zu achten und rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Trotz des Anstiegs der Keuchhustenfälle im Landkreis Biberach hat sich die Situation im Sana-Klinikum bisher nicht signifikant verändert. Lediglich ein Patient mit Keuchhusten und zusätzlichen Infektionen musste stationär behandelt werden, was darauf hindeutet, dass die meisten Fälle ambulant behandelt werden können.
Prävention und Schutzmaßnahmen
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt, Säuglinge bereits im Alter von zwei Monaten gegen Keuchhusten zu impfen, gefolgt von zwei weiteren Impfungen im vierten und elften Monat. Auffrischungsimpfungen sollten im Alter von fünf bis sechs Jahren sowie zwischen neun und 17 Jahren erfolgen. Es ist wichtig, den Impfschutz regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen, insbesondere bei Kontakt zu gefährdeten Personen.
Außerdem wird allen werdenden Müttern empfohlen, sich frühzeitig im letzten Drittel der Schwangerschaft gegen Keuchhusten impfen zu lassen, um das Neugeborene zu schützen. Ebenso sollten enge Kontaktpersonen von Säuglingen, wie Familienmitglieder und Betreuungspersonen, vor der Geburt des Kindes geimpft werden, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Früherkennung und Behandlung
Die Symptome von Keuchhusten sind teilweise bellende Hustenattacken und Atemnot. Es ist wichtig, frühzeitig einen Arzt aufzusuchen und die Erkrankung zu behandeln, um schwerwiegendere Komplikationen zu vermeiden. Bei lebensbedrohlichen Situationen sollten sofortige medizinische Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko von Komplikationen zu minimieren.
Für weitere Informationen zur Keuchhustenprävention und -behandlung steht das Kreisgesundheitsamt Biberach zur Verfügung. Es ist ratsam, sich regelmäßig über den aktuellen Stand der Impfempfehlungen zu informieren, um sich selbst und andere vor Keuchhusten zu schützen.