Am Samstagnachmittag ereignete sich auf der Autobahn 7 bei Nerenstetten im Alb-Donau-Kreis ein schwerer Unfall, der durch Sekundenschlaf des Fahrers verursacht wurde. Ein 39-jähriger Autofahrer war am Steuer eingeschlafen, als er mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn abkam. Der Wagen prallte gegen mehrere Leitpfosten, eine Kilometertafel, ein Ausfahrtschild sowie die Schutzplanke. Nach dem Aufprall wurde das Auto wieder auf die Fahrbahn geschleudert und kam schließlich auf der linken Spur zum Stillstand. Der Fahrer erlitt dabei leichte Verletzungen und wurde ins Krankenhaus eingeliefert, obwohl ein Rettungshubschrauber an der Unfallstelle landete; letztendlich erfolgte der Transport jedoch mit einem Rettungswagen. Die Autobahn musste für etwa eine Stunde in Richtung Süden gesperrt werden. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 35.000 Euro, wie ZVW berichtet.

Der Begriff „Sekundenschlaf“ beschreibt eine gefährliche Situation, in der ein Fahrer für einen kurzen Moment die Augen schließt und die Umwelt nicht mehr wahrnimmt. Selbst eine Sekunde mit geschlossenen Augen bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h führt zu einem Blindflug von etwa 28 Metern, was gravierende Folgen haben kann. Der Verkehrssicherheitsexperte Marcel Mühlich warnt vor den besonderen Risiken, die beim Fahren auf kurvenreichen oder stark befahrenen Straßen drohen. Jährlich sind zahlreiche Unfälle auf Übermüdung und Sekundenschlaf zurückzuführen. Im Jahr 2023 stieg die Zahl der durch Übermüdung verursachten Verkehrsunfälle auf 1.902, im Vergleich zu 1.872 im Jahr 2022 und 1.507 im Jahr 2021, was die Dringlichkeit des Themas unterstreicht. Statistiken des Deutschen Verkehrssicherheitsrats zeigen, dass viele Autofahrer sich fälschlicherweise sicher fühlen und glauben, sie könnten Müdigkeitszeichen rechtzeitig erkennen, während dies oft nicht der Fall ist, wie ACE darlegt.

Die rechtlichen Konsequenzen

In Fällen, in denen Fahrer aufgrund von Sekundenschlaf in einen Unfall verwickelt werden, können schwerwiegende rechtliche Folgen drohen. Ein Fahrer, der nach einem Unfall angibt, am Steuer eingeschlafen zu sein, kann mit einem Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung gemäß § 315c StGB rechnen. Dies entschuldigt den Unfall nicht und könnte sogar zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen, wie von den juristischen Fachleuten auf anwalt.de festgestellt wird. Übermüdung, die zu Sekundenschlaf führt, wird als Mangel angesehen, dem der Fahrer Fahrlässigkeit vorwerfen kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies bereits 1969 darauf hin, dass gesunde Fahrer Müdigkeitszeichen wahrnehmen sollten, andernfalls drohe ihnen rechtliche Konsequenz.

Die jüngste Rechtsprechung zeigt, dass einige Gerichte, wie das OLG Celle und das OLG Saarbrücken, den subjektiven Charakter der Müdigkeitswahrnehmung berücksichtigen. Es ist klar, dass nicht jeder Fahrer die anzeichen von Müdigkeit identifizieren kann. Bei einer rechtlichen Bewertung können medizinische Gutachten notwendig sein, um die Fahrlässigkeit zu beurteilen. Betroffenen wird geraten, sich im Fall eines Unfalls an Fachanwälte zu wenden, um die besten Ergebnisse zu erzielen.

Präventionsmaßnahmen

Um Unfällen aufgrund von Sekundenschlaf vorzubeugen, ist es entscheidend, während langer Fahrten regelmäßig Pausen einzulegen. Empfehlung des ACE beinhaltet, alle zwei Stunden eine Pause von etwa 20 Minuten für einen „Powernap“ zu machen und sich an der frischen Luft zu bewegen. Zu den häufigsten Anzeichen von Sekundenschlaf gehören Gähnen, Unaufmerksamkeit sowie brennende Augen und Doppelbilder. Insbesondere Nachtfahrten oder Fahrten nach einem langen Tag erhöhen das Risiko, im Straßenverkehr einzuschlafen. In modernen Fahrzeugen sind Müdigkeitswarner Pflicht, die potenzielle Warnsignale identifizieren und die Fahrer alarmieren sollten. Koffein, in Kombination mit einer kurzen Pause, kann die Wachsamkeit wiederherstellen und sollte nicht unterschätzt werden.

Die Tragödie auf der Autobahn 7 verdeutlicht erneut, wie wichtig es ist, die Gefahren des Sekundenschlafs ernst zu nehmen und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen zu ergreifen.