Aalen

EU-Staaten einigen sich auf Beitrittsgespräche mit Ukraine und Moldau: Wichtige Entscheidung in Brüssel

Die EU-Staaten haben sich darauf verständigt, Beitrittsgespräche mit der Ukraine und Moldau zu beginnen. Diese Entscheidung soll in der kommenden Woche formell auf einem EU-Ministertreffen abgesegnet werden. Ursprünglich war geplant, bei dem Treffen der ständigen Vertreter der EU-Länder über ein neues Sanktionspaket gegen Russland zu diskutieren, doch es gab Bedenken, die noch nicht ausgeräumt wurden.

Die Einigung auf die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der Ukraine und Moldau wird als wichtiges Signal verstanden, insbesondere im Hinblick auf die Ukraine-Friedenskonferenz, die in der Schweiz stattfindet. Der Friedensgipfel zielt darauf ab, breite internationale Unterstützung für den ukrainischen Friedensplan, einschließlich eines vollständigen Abzugs Russlands aus ukrainischem Territorium, zu gewinnen.

Die EU-Kommission hatte bereits vor einer Woche erklärt, dass alle Bedingungen erfüllt sind, um Verhandlungen über den EU-Beitritt der Ukraine und Moldaus aufzunehmen. Dazu gehören Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption, zum Schutz nationaler Minderheiten und zur Begrenzung des Einflusses von Oligarchen.

Es wurde bereits im Dezember auf einem EU-Gipfel beschlossen, Beitrittsgespräche mit der Ukraine und Moldau aufzunehmen. Vor Beginn der Verhandlungen müssen jedoch alle Reformauflagen erfüllt sein. Zudem müssen alle EU-Staaten dem Verhandlungsrahmen zustimmen, der Leitlinien und Grundsätze für die Verhandlungen festlegt.

Die Eröffnung von Beitrittsgesprächen mit der Ukraine wird von den Menschen dort als Signal gesehen, dass der Widerstand gegen Russland weiterhin unterstützt wird. Es ist jedoch unklar, wie lange es dauern wird, bis die Ukraine tatsächlich der EU beitreten kann. Die Türkei ist seit 1999 EU-Kandidat, hat aber Rückschritte bei der Rechtsstaatlichkeit zu verzeichnen und steht weiter entfernt von einer Mitgliedschaft als andere Beitrittskandidaten. Es ist unwahrscheinlich, dass die Ukraine vor dem Ende des Krieges in die EU aufgenommen wird, da dies zu militärischem Beistand gemäß Artikel 42, Absatz 7 des EU-Vertrags führen könnte.

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