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Aalener vor Jugendschöffengericht: Drogenhandel und Bewährungsstrafe

Ein 23-jähriger Aalener musste sich vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Ellwangen wegen unerlaubten Handeltreibens, Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten. Laut Anklage soll er Cannabis, Kokain und Heroin erworben haben, sowohl für den Eigenkonsum als auch für den Verkauf. Der Angeklagte gestand die Vorwürfe und gab an, zu der Zeit schwer abhängig gewesen zu sein und nun versuche, von den Drogen wegzukommen. Er plant eine stationäre Therapie zu machen.

Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden verschiedene Betäubungsmittel und Utensilien gefunden, sowie Chats im Handy des Angeklagten, die die Taten belegten. Die Jugendgerichtshilfe und der Staatsanwalt sahen eine positive Entwicklung beim Angeklagten und plädierten für Jugendstrafrecht. Der Verteidiger kritisierte das neue Cannabiskonsumgesetz und betonte die Stabilität und das Fehlen weiterer Straftaten des Mandanten.

Das Gericht verurteilte den 23-Jährigen zu 18 Monaten Bewährung für sechs Fälle von unerlaubtem Handel, Besitz und Erwerb von Cannabis sowie anderen Betäubungsmitteln. Er muss einen Bewährungshelfer hinzuziehen und die eingegangenen Unterstützungsmaßnahmen fortsetzen. Zudem soll er die mit den Geschäften eingenommenen Geldbeträge abstottern.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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