Am Freitagmorgen wurde ein 32-jähriger Autofahrer auf der Autobahn 81 von der Polizei gestoppt, als er ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Gegen 10:00 Uhr kontrollierten die Beamten den Mann auf dem Parkplatz Weigenbach und stellten fest, dass er lediglich eine Kopie seines libanesischen Führerscheins vorweisen konnte.

Der Fahrer lebt seit über 1,5 Jahren in Deutschland, hätte jedoch bereits nach sechs Monaten eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen müssen. Da er diese Frist überschritt, untersagten die Beamten seine Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Es ist wichtig zu beachten, dass Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern in Deutschland nur für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Anmeldung des Wohnsitzes gültig sind. Verstöße gegen diese Regelungen gelten als Straftat.