Die Integration ausländischer Ärztinnen und Ärzte in Brandenburg nimmt fast schon wettbewerbsartige Dimensionen an. Laut rbb24 hatte Ende 2024 etwa jeder fünfte berufstätige Arzt in Brandenburg eine ausländische Staatsbürgerschaft, was 18,9% der insgesamt 10.120 registrierten Mediziner ausmacht. Die größte Gruppe ausländischer Ärzte kommt aus Syrien, gefolgt von Russland und der Türkei. Die Anzahl der Ärzte mit ausländischer Herkunft hat sich in den letzten zehn Jahren erheblich erhöht, im Jahr 2014 waren lediglich 10,2% der Ärzte Ausländer.

Die Anerkennung medizinischer Qualifikationen aus dem Ausland ist ein zentraler Aspekt für die Integration. Ärzte, die ihre Ausbildung innerhalb der EU, Schweiz oder EWR absolviert haben, können eine Berufserlaubnis in etwa vier Monaten erhalten. Für Mediziner, die ihre Qualifikation außerhalb dieser Regionen erworben haben, ist das Verfahren jedoch deutlich langwieriger und kann bis zu zwei Jahre dauern, wie auf dem Portal des Landesamts für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit ausgeführt wird.

Anerkennung und Approbation

Um in Deutschland als Arzt arbeiten zu können, ist die deutsche Approbation erforderlich. Diese erlaubt eine selbständige, eigenverantwortliche Berufsausübung. Der Antrag auf Approbation muss in dem Bundesland gestellt werden, in dem die Tätigkeit aufgezeichnet wird. Wenn die Voraussetzungen für die Approbation nicht vollständig erfüllt sind, kann in einigen Fällen eine Berufsausübungserlaubnis erteilt werden.

Die Bearbeitungszeiten der Anerkennungsverfahren variieren erheblich je nach Herkunftsland. Während Ärzte aus dem EU-Raum meist innerhalb von drei Monaten ihre Approbation erhalten, dauert es bei Ärzten aus Drittstaaten im Schnitt bis zu vier Monate nach einer Gleichwertigkeitsprüfung. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit müssen die Ausbildungen auf ihr Gleichwertigkeitsniveau zu deutschen Standards überprüft werden. Außerdem sind ausreichende Deutschkenntnisse auf C1-Niveau für die Erteilung der Approbation erforderlich, während das B2-Niveau für die Anmeldung zur Fachsprachprüfung genügt, wie Ärztestellen ergänzt.

Herausforderungen bei der Integration

Die Herausforderungen, mit denen ausländische Ärztinnen und Ärzte konfrontiert sind, umfassen nicht nur die Anerkennung ihrer Ausbildung. Es gab bereits Fälle, in denen den Behörden unechte oder verfälschte Dokumente vorgelegt wurden, darunter gefälschte medizinische Hochschulabschlüsse. Zwischen 2014 und 2024 wurden Vorfälle dokumentiert, in denen einem Arzt die Berufserlaubnis entzogen wurde oder Verfahren zur Approbation abgebrochen wurden aufgrund von Missständen, einschließlich Vorwürfen der fahrlässigen Tötung.

Doch trotz dieser Schwierigkeiten bleibt die Nachfrage nach Mediziner hoch. Insbesondere Allgemeinmediziner und Fachärzte für Innere Medizin und Chirurgie werden dringend gesucht, weshalb die Integration der ausländischen Ärzte weiterhin von großer Bedeutung ist. Das Einstiegsgehalt für Assistenzärzte liegt bei etwa 4.700 Euro, während Fachärzte mit rund 6.100 Euro rechnen können.