Das tragische Ereignis in Aschaffenburg, bei dem ein psychisch kranker Afghaner am Mittwoch in einem Park eine Kindergartengruppe mit einem Messer attackierte, wirft grundlegende Fragen zur Zuständigkeit und Sicherheit auf. Der Angriff führte zum Tod eines zweijährigen Jungen sowie eines 41-jährigen Passanten, der versuchte zu helfen. Zudem wurden drei weitere Personen verletzt. Dieses grausame Verbrechen hat die öffentliche Debatte über den Umgang mit psychisch kranken Flüchtlingen neu entfacht.
Laut pnp.de wurde die Abschiebung des mutmaßlichen Täters bereits am 19. Juni 2023 offiziell angeordnet. Nur zwei Tage später informierte das Bundesinnenministerium die Ausländerbehörde in Unterfranken, also sieben Wochen vor Ablauf der Frist. Dies lässt darauf schließen, dass die fristgerechte Umsetzung der Abschiebung hätte erfolgen können. Doch die zuständigen Behörden wurden lediglich Ende Juli über die Unanfechtbarkeit der Entscheidung informiert, was letztlich dazu führte, dass die Frist im August ablief.
Verfahrensfehler und psychische Probleme
Der 28-jährige Afghaner, der seit Ende 2022 in Deutschland war, hätte gemäß dem europäischen Dublin-Verfahren nach Bulgarien abgeschoben werden müssen. Doch die Umsetzung der Abschiebung scheiterte an der verspäteten Information durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Diese gesetzlichen und bürokratischen Mängel werden durch die Tatsache verstärkt, dass der Verdächtige, der den Behörden wegen mehrerer Vorfälle, einschließlich Körperverletzung und versuchtem Betrug, bekannt war, immer wieder in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht wurde. Bedauerlicherweise wurde keine dauerhafte Unterbringung angeordnet, da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zwangseinweisung nicht gegeben waren, so stuttgarter-zeitung.de.
Psychische Erkrankungen können oft zu unberechenbaren Handlungen führen, und im Kontext von Abschiebungen gibt es spezifische rechtliche Vorgaben, die solche Prozessen erheblich beeinflussen. Laut der Publikation von baff-zentren.org stehen psychische Erkrankungen einem rechtmäßigen Abschiebungsverfahren entgegen, was den Fall des Verdächtigen besonders kompliziert machte.
Politische Reaktionen
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und Ministerpräsident Markus Söder haben scharfe Kritik an den beteiligten Behörden geübt. Herrmann warf dem Bamf vor, die frühere Abschiebung des mutmaßlichen Täters nicht durchgesetzt zu haben, während Söder ankündigte, das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz zu verschärfen, um ähnlichen Vorfällen in Zukunft vorzubeugen. Regierungsvertreter warnen jedoch vor Schuldzuweisungen und betonen die Notwendigkeit, dass alle Beteiligten – Bund, Länder, Städte und Gemeinden – ihren Pflichten nachkommen.
Der Verdächtige selbst wurde nun in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht, nachdem eine Ermittlungsrichterin einen Unterbringungsbefehl ausgestellt hatte. Seine Vorwürfe umfassen zweifachen Mord, zweifachen Mordversuch sowie gefährliche Körperverletzung. Die umfassende Aufklärung des Vorfalls in Aschaffenburg hat gerade erst begonnen und wird voraussichtlich noch viele rechtliche und gesellschaftliche Fragen aufwerfen.